⇑ / Kfz-Zulassung: Elektrofahrzeug
Leistungsbeschreibung
Dies gilt für Fahrzeuge die rein durch Elektrokraft angetrieben werden. Das Fahrzeug kann auf Wunsch ein Kennzeichen mit dem Zusatz "E" erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei einem Neufahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- evB Nummer der Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
- Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)
bei einem gebrauchten Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- evB Nummer der Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- ist das Fahrzeug noch zugelassen: beide Kennzeichen
- In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
- Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)
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hier finden Sie notwendige Unterlagen zur Zulassung in Vertretung. Formulare