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Familie ist für viele ein sehr wichtiger Lebensbereich. Ehe, Partnerschaften und Familien können sehr unterschiedliche Gesichter haben, und leibliche und Adoptiv- sowie Pflege-Kinder können dazu gehören. Manchmal entstehen Patchwork- und Regenbogenfamilien oder Elternteile bleiben alleinerziehend, wenn Paare sich trennen oder ein Partner stirbt. Namen ändern sich, Urkunden werden ausgestellt, da sind eine Menge Verwaltungsleistungen abzuwickeln.
Unterkategorien
Zuständigkeiten
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Berufsbildende Schulen: Berufliches Gymnasium anmelden
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Elternzeit nach den ersten drei Lebensjahren nehmen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Erziehungshilfe gewähren
- Familienbuch
- Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
- Ganztagsschulen
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Jugendarbeit/ Jugendbildung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Kinder und Jugendliche Inobhutnahme
- Kind in KiTa anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen bei begründeten Lebenspartnerschaften im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Pflegekinder
- Schulpflicht
- Sorgeerklärung beurkunden
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Sorgerecht verheiratete Mütter und Väter bei Trennung
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Weiterführende Schule Beratung erhalten
- Wirtschaftliche Jugendhilfe