Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises,
wir, die Kreisverwaltung Neuwied, verstehen uns als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.
Dabei sind wir bestrebt, Sie in allen Anliegen, die unser Haus betreffen, gut zu begleiten und Sie freundlich und kompetent zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie mit der Erfüllung unserer Aufgaben möglichst zufrieden sind.
Das lässt sich nicht immer gewährleisten. Insbesondere im Bereich der sog. „Eingriffsverwaltung“ wird es u.U. Entscheidungen geben müssen, die Ihnen vielleicht nicht nachvollziehbar erscheinen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind.
Wichtig ist uns, dass alle Entscheidungen, die in unserer Verwaltung getroffen werden (müssen), für Sie, die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend transparent sind und Sie zufrieden sind mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen in unserem Haus bearbeitet und wie unser Verwaltungshandeln kommuniziert wurde.
Sollten Sie trotzdem einmal nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne ein Feedback „aus erster Hand“ geben – z.B. zur Verständlichkeit von Entscheidungen, aber auch zu unserem Serviceangebot (Erreichbarkeiten u.v.a.).
Nur mithilfe Ihrer Anregungen, Hinweise und Kritik können wir unsere Leistungen für Sie noch weiter optimieren.
Deshalb:
Schreiben
Sie uns, wenn Sie unzufrieden sind oder geben uns konstruktive Hinweise, wenn
Sie glauben, dass wir etwas Gutes noch besser machen können.
Über Lob und Anerkennung freuen wir uns natürlich ganz besonders.
Ihre Eingaben werden selbstverständlich individuell bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe an dieser Stelle kein förmliches Rechtsmittelverfahren in Gang setzt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Hierzu können Sie das Formular nutzen, gerne können Sie auch telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen.
Über dieses Kontaktformular können Sie Ideen, Anregungen und Beschwerden komfortabel an das Ideen- und Beschwerdemanagement senden. Nutzer werden danach eine kurzfristige Antwort bekommen.
Ansprechpartnerin:
⇑ / Vorsorgevollmacht
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.
Welche Gebühren fallen an?
Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.
Rechtsgrundlage
- § 1831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 492 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1901c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 415 Zivilprozessordnung (ZPO)
- § 1820 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Anträge / Formulare
- Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
- Muster einer Vorsorgevollmacht
- Antrag auf Eintragung der/des Bevollmächtigten
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch die Broschüre
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Altersvorsorge (Altersvorsorge und Ruhestand)
- Altersvorsorge und Ruhestand (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Erbschaft, Nachlass und Testament (Sterbefall und Nachlass)
- Sterbefall und Nachlass (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)