Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises,
wir, die Kreisverwaltung Neuwied, verstehen uns als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.
Dabei sind wir bestrebt, Sie in allen Anliegen, die unser Haus betreffen, gut zu begleiten und Sie freundlich und kompetent zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie mit der Erfüllung unserer Aufgaben möglichst zufrieden sind.
Das lässt sich nicht immer gewährleisten. Insbesondere im Bereich der sog. „Eingriffsverwaltung“ wird es u.U. Entscheidungen geben müssen, die Ihnen vielleicht nicht nachvollziehbar erscheinen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind.
Wichtig ist uns, dass alle Entscheidungen, die in unserer Verwaltung getroffen werden (müssen), für Sie, die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend transparent sind und Sie zufrieden sind mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen in unserem Haus bearbeitet und wie unser Verwaltungshandeln kommuniziert wurde.
Sollten Sie trotzdem einmal nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne ein Feedback „aus erster Hand“ geben – z.B. zur Verständlichkeit von Entscheidungen, aber auch zu unserem Serviceangebot (Erreichbarkeiten u.v.a.).
Nur mithilfe Ihrer Anregungen, Hinweise und Kritik können wir unsere Leistungen für Sie noch weiter optimieren.
Deshalb:
Schreiben
Sie uns, wenn Sie unzufrieden sind oder geben uns konstruktive Hinweise, wenn
Sie glauben, dass wir etwas Gutes noch besser machen können.
Über Lob und Anerkennung freuen wir uns natürlich ganz besonders.
Ihre Eingaben werden selbstverständlich individuell bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe an dieser Stelle kein förmliches Rechtsmittelverfahren in Gang setzt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Hierzu können Sie das Formular nutzen, gerne können Sie auch telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen.
Über dieses Kontaktformular können Sie Ideen, Anregungen und Beschwerden komfortabel an das Ideen- und Beschwerdemanagement senden. Nutzer werden danach eine kurzfristige Antwort bekommen.
Ansprechpartnerin:
⇑ / Hobby und Freizeit / Fischen und Jagen / Jagdschein ändern
Leistungsbeschreibung
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Teaser
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Jagdschein
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
- Widerspruch