⇑ / Vorsorgevollmacht
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.
Welche Gebühren fallen an?
Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.
Rechtsgrundlage
- § 1831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 492 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1901c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 415 Zivilprozessordnung (ZPO)
- § 1820 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Anträge / Formulare
- Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
- Muster einer Vorsorgevollmacht
- Antrag auf Eintragung der/des Bevollmächtigten
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch die Broschüre
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Altersvorsorge (Altersvorsorge und Ruhestand)
- Altersvorsorge und Ruhestand (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Erbschaft, Nachlass und Testament (Sterbefall und Nachlass)
- Sterbefall und Nachlass (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)