⇑ / Kfz-Zulassung: Rote 07er-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen)
Leistungsbeschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können Sie die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Fahrten für andere Zwecke als die o.g. sind nicht erlaubt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftlicher Antrag
Ausführliches Führungszeugnis (muss bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden und wird von dort direkt zur Zulassungsstelle geschickt)
eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
Fahrzeugpapiere der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen
Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO für jedes Fahrzeug, das eingetragen werden soll
Eintragen oder Austragen eines Fahrzeuges
Für die Eintragung oder Austragung von Fahrzeugen sollte immer ein Termin, telef. oder per E-Mail, bei der Zulassungsstelle vereinbart werden.
Für die Eintragung benötigen Sie:
Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges
Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens
Für die Austragung benötigen Sie:
Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Was benötigt man, wenn der Fahrzeugschein der 07er Nummer in Verlust ist?
Notwendige Unterlagen
- Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen:Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- ggf. Fahrzeugpapiere + Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
Was benötigt man, wenn die Kennzeichen in Verlust sind?
Die Kennzeichenkombination des in Verlust geratenen Kennzeichens muss für 10 Jahre gesperrt werden. Somit muss ein komplett neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Notwendige Unterlagen
- Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen
Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
verbleibendes Kennzeichen
ggf. neues Führungszeugnis
Rückgabe des 07er Kennzeichens
Das 07er Kennzeichen kann jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür müssen Sie die Kennzeichen und den dazu gehörigen Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde vorlegen.