⇑ / Beglaubigungen - verschiedene Formen (Apostille)
Leistungsbeschreibung
- Amtliche Beglaubigung von Kopien/Abschriften und Unterschriften
zuständig: Gemeinde-, Verbands-, Kreisverwaltung oder Notar
- Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
zuständig: Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Kreisverwaltung oder Notar
- Vorbeglaubigungen/Apostille für Urkunden zur Verwendung im Ausland:
zuständig:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
-Referat 23-
Europaallee 7 PRE-Park
67657 Kaiserslautern
Hinweis:
Personenstandsurkunden dürfen nur durch den zuständige Standesamt beglaubigt werden.