⇑ / Kfz-Zulassung: Oldtimer
Leistungsbeschreibung
Ist ein Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig in den Verkehr genommen worden, so besteht die Möglichkeit es unter Vorlage eines Oldtimergutachtens gemäß § 23 StVZO als historisches Fahrzeug zuzulassen. Historische Fahrzeuge erhalten ein H-Kennzeichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei einem angemeldeten Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- beide Kennzeichen
- Abnahme nach § 23 StVZO
- In Vertretung
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
- Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)
bei einem abgemeldeten Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebscheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- beide Kennzeichen
- Abnahme nach § 23 StVZO
- In Vertretung
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
- Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt