Wolf

Seit dem Jahr 2000 kehren die Wölfe nach Deutschland zurück. Der Wolf ist da, er kommt und wird sich etablieren. 12.000 bis 15.000 Wölfe leben in Europa in der Kulturlandschaft, geschätzte rund 500 Wölfe in Deutschland.

Im Juni 2018 hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten das Präventionsgebiet "Westerwald" ausgerufen.

Aufgrund dessen können Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhalter bei der Stiftung Natur und Umwelt (http://www.snu.rlp.de/) finanzielle Unterstützung zur Umsetzung notwendiger Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf beantragen.


Leistungsbeschreibung

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern. Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.

Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach Eintritt des Schadens beim Veterinäramt  eingegangen sein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist insbesondere, dass Sie als Besitzer der Tiere

  • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
  • rechtzeitig einen Tierarzt hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
  • die Krankheit durch einen Tierarzt haben bestätigen lassen (z.B. durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
  • die Verluste dokumentiert haben (z.B. durch Schlachtbescheinigungen).

Neben den Regelbeihilfen können auch Anträge auf freiwillige Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.

Zuständige Mitarbeiter

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