Streuobstwiesen

Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus. Im Gegensatz zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen, stehen hier auf einer gemeinsamen Fläche hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Arten und Sorten zusammen. Streuobstwiesen werden ohne den Einsatz synthetischer Behandlungsmittel bewirtschaftet.

Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung wie z. B. als Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung).
Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas (siehe auch: Rote Liste der Biotoptypen). Größere, landschaftsprägende Streuobstwiesen finden sich heute noch in Österreich, in Süddeutschland, am Nordhang des Kyffhäusergebirges und in der Schweiz. Die ausgedehntesten Bestände finden sich am Fuß der Schwäbischen Alb.

Die Arbeit der Projektgruppe "Streuobstwiesen" (Bonefeld, Rengsdorf, Epgert) - nabu Rengsdorf ist ein Beispiel für lokales Engagement.

Viele Informationen Rund ums Thema Streuobst finden Sie auf der Homepage des nabu

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/ Artenschutz allgemein

Leistungsbeschreibung

Artenschutz umfasst gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.

Artenschutzmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dies kann z.B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Waldbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiergruppen erfolgen. Die Einrichtung und Betreuung von Krötenzäunen ist ebenfalls eine Maßnahme des Artenschutzes. Ohne den Schutz und eine Optimierung der gesamten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzengruppen wird deren Überleben langfristig jedoch auch durch solche Maßnahmen nicht möglich sein. Sie schaffen nur kurzfristige Abhilfe.

Als Gartenbesitzer können Sie durch eine naturnahe Gartengestaltung und -pflege (Anlage von Kleingewässern und Trockenmauern, Umwandlung von Rasen in Wiesenflächen, Anlage von Reisighaufen, Verwendung von einheimischen Pflanzen, u.a.m.) für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensmöglichkeiten schaffen. Auch dadurch tragen Sie zum Artenschutz bei.

Regelmäßig wird eine Rote Liste gefährdeter Arten erstellt, die versuchen soll, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab. Artenschutz ist damit Teil des Naturschutzes, der sich einerseits mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder auch mit dem Schutz ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) befasst. Man spricht auch vom Populations- und Lebensraumschutz. Artenschutz ist damit in der Regel auch Ökotopschutz, nicht zuletzt deshalb, weil die zu schützende Art ein notwendiger Bestandteil des Ökotops ist. Umgekehrt gilt dies, weil die Zerstörung des Lebensraums natürlich auch das Verschwinden der Art zur Folge hat.

Zuständige Mitarbeiter

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