Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.
Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.
Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.
Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.
Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.
In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.
Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular
Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
- Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
- Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
- Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
- Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen
Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.
Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!
Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
⇑ / Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen
Kontakt
Tel.: 02631 803-723Fax: 02631 803-737
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Formulare
- ASP-Früherkennung
- Merkblatt ASP für Tierhalter, Tierärzte und Jäger
- Merkblatt FAQ ASP
- Merkblatt Probeentnahme auf ASP
- Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
- Probenbegleitschein Tollwut
- Sammeluntersuchungsauftrag ASP
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
- Untersuchungsauftrag ASP
Zugeordnete Mitarbeiter
Unterabteilungen
- Abteilungsleitung Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Veterinärwesen
- Psychiatriekoordination
- Ref. 81 - 1. Leitung (Amtstierärztlicher Dienst & Verbraucherschutz)
- Ref. 81 - 2. Amtstierärztlicher Dienst
- Ref. 81 - 3. Verbraucherschutz
- Ref. 82 - 1. Leitung (Gesundheitsplanung & -förderung, Impfkoordination, Psychiatriekoordination)
- Ref. 82 - 2. Gesundheitsförderung
- Ref. 82 - 3. Gesundheitsplanung
- Ref. 83 - 1. Leitung (Infektionsschutz und Umwelthygiene)
- Ref. 83 - 2. Infektionsschutz/Umwelthygiene
- Ref. 84 - 1. Leitung (Sozialpsychiatrischer Dienst)
- Ref. 84 - 2. Sozialpsychiatrischer Dienst
- Ref. 85 - 1. Leitung (Amts- und Schulärztlicher Dienst)
- Ref. 85 - 3. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Ref. 86 - 1. Leitung (Gesundheitsverwaltung und untere Landwirtschaftsbehörde)
- Ref. 86 - 2. Gesundheitsverwaltung
- Ref. 86 - 3. Untere Landwirtschaftsbehörde
Zuständigkeiten
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Agrarumweltmaßnahmen
- Allergenkennzeichnung
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Corona Fieberambulanzen
- Corona Hotline
- Corona in Rheinland-Pfalz
- Corona-Impfungen
- Corona-Schnellteststellen
- Cross Compliance Überprüfung
- Dateiformate im Rahmen der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung für betroffene Lebensmittelunternehmer
- Direktzahlungen
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Geflügelpest
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Höfeordnung
- Infektionsschutz / Umwelthygiene
- Informationen über Verstöße im Bereich Lebensmittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
- Meldung einer Tierhaltung
- Merkblätter Lebensmittelhygiene
- Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schweinepest/Afrikanische Schweinepest
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen
- Tierschutz leben
- Tierseuchen
- Tollwut
- Tuberkuloseberatung beanspruchen
- Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen
- Veterinärwesen
- Wolf
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung