Erdwärmesonden

 

Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.

Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.

Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.

Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.

Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.

In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.

Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular

Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
  • Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
  • Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
  • Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
  • Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen

Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.

Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!

Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Energieberatung beanspruchen

Leistungsbeschreibung

In fast allen Anwendungsbereichen gibt es vielfältige und wirtschaftliche Möglichkeiten, die eingesetzte Energie effizienter zu nutzen. Eine qualifizierte Energieberatung ist der erste Schritt, um in Ihrem privaten Haushalt oder auch Geschäftsgebäude diese Möglichkeiten systematisch und lohnend für Ihren Geldbeutel anzuwenden.

Eine landesweite kostenfreie Energieerstberatung erhalten Sie  nach vorheriger Anmeldung in über 70 Orten durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Menschen mit eher niedrigem Einkommen, die hohe Energiekosten und Zahlungssorgen haben, hilft die Verbraucherzentrale im Rahmen der kostenlosen Energiekostenberatung. Dabei wird in einer mehrstufigen Beratung den Ursachen des hohen Energieverbrauchs auf den Grund gegangen und gemeinsam Lösungen gefunden.

Die Experten der Verbraucherzentrale

  • prüfen Ihre Abrechnungen und Verträge,
  • versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Energiesperre zu verhindern oder wieder aufzuheben und nehmen dazu Kontakt mit Ihrem Versorger auf,
  • ermitteln, welche Einsparmöglichkeiten Sie in Ihrer Wohnung haben oder ob es andere Wege gibt, Ihre Energiekosten zu senken,
  • überlegen, welche weiteren Schritte Ihre Situation langfristig verbessern könnten,
  • vermitteln an weitere Beratungsstellen, z. B. wenn eine Verschuldung droht.

Teaser

Sie wundern sich über zu hohe Energiekosten? Dann hilft eine Energieberatung zum Beispiel bei der Suche nach möglichen Energiefressern.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für eine Energieerstberatung an die Verbraucherzentrale.

Sie können Termine auch online vereinbaren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Energieberatung in der Beratungsstelle der Verbraucherzentralen ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Energieatlas des Landes hält weitere Informationen zum Thema Energiewende in Rheinland-Pfalz bereit.

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Zuständige Mitarbeiter

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