Erdwärmesonden

 

Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.

Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.

Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.

Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.

Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.

In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.

Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular

Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
  • Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
  • Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
  • Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
  • Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen

Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.

Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!

Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Landwirtschaft und Umwelt / Umwelt / Genehmigungen und Erlaubnisse im Wasserrecht

Leistungsbeschreibung

Immer dann, wenn auf ein Gewässer in irgendeiner Art direkt oder indirekt eingewirkt wird, sei es durch bauliche Maßnahmen im Uferbereich, durch Einleiten von Stoffen oder andere Maßnahmen, bedarf es hierzu einer behördlichen Entscheidung. Unter Gewässern versteht man nicht nur die oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) sondern auch das Grundwasser. Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme erteilt die zuständige (untere oder obere) Wasserbehörde eine entsprechende Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung. Zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen können im Bescheid Nebenbestimmungen oder Auflagen formuliert werden. Aus Gründen des Gewässerschutzes kann ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden.

 Typische Vorhaben die einer behördlichen Entscheidung bedürfen sind:

- Einleiten von Stoffen in einen Bach oder das Grundwasser

- Bohrungen für z. B. Brunnen oder Erdwärmesonden

- Errichten baulicher Anlagen im Uferbereich

Die wasserrechtlichen Regelungen sind sehr komplex. Es lassen sich daher kaum pauschale Aussagen treffen. Wer Maßnahmen plant, durch die ein Gewässer in irgend einer Art und Weise betroffen sein könnte, wendet sich am besten an die untere Wasserbehörde. In einem Beratungsgespräch kann meist schon abgeklärt werden, ob die geplante Maßnahme Wasserrecht tangiert oder nicht. Fragen kostet nichts! Jedoch lassen sich entstandene Schäden an Gewässern wenn überhaupt nur mit großem Aufwand beheben.

Formulare

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