Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
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Leistungsbeschreibung
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.
Förderungen:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
- Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
- bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
- investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen
Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die
- zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
- zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,
kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.
Keine Förderungen:
Nicht gefördert werden Vorhaben,
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
- die bereits begonnen wurden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Pläne
- Kostenvoranaschläge
- Fotos vom Bestand
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.