Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
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Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
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Zuständigkeiten
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sachverständigenorganisation anerkennen
- Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten
- Baugenehmigung: vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Bauleitplanung
- Bebauungsplan
- Brunnen bohren und Wasser entnehmen
- Denkmalpflege
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Energieausweis
- Flächennutzungsplan
- Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht
- Ökokonto
- Raumordnung und Landesplanung
- Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung
- Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung vom 05.08.2016
- Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung vom 29.04.2016
- Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
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