Heizöllagerung

Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.

Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.

Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.

Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.

Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Landwirtschaft und Umwelt / Umwelt / Genehmigungen und Erlaubnisse im Wasserrecht

Leistungsbeschreibung

Immer dann, wenn auf ein Gewässer in irgendeiner Art direkt oder indirekt eingewirkt wird, sei es durch bauliche Maßnahmen im Uferbereich, durch Einleiten von Stoffen oder andere Maßnahmen, bedarf es hierzu einer behördlichen Entscheidung. Unter Gewässern versteht man nicht nur die oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) sondern auch das Grundwasser. Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme erteilt die zuständige (untere oder obere) Wasserbehörde eine entsprechende Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung. Zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen können im Bescheid Nebenbestimmungen oder Auflagen formuliert werden. Aus Gründen des Gewässerschutzes kann ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden.

 Typische Vorhaben die einer behördlichen Entscheidung bedürfen sind:

- Einleiten von Stoffen in einen Bach oder das Grundwasser

- Bohrungen für z. B. Brunnen oder Erdwärmesonden

- Errichten baulicher Anlagen im Uferbereich

Die wasserrechtlichen Regelungen sind sehr komplex. Es lassen sich daher kaum pauschale Aussagen treffen. Wer Maßnahmen plant, durch die ein Gewässer in irgend einer Art und Weise betroffen sein könnte, wendet sich am besten an die untere Wasserbehörde. In einem Beratungsgespräch kann meist schon abgeklärt werden, ob die geplante Maßnahme Wasserrecht tangiert oder nicht. Fragen kostet nichts! Jedoch lassen sich entstandene Schäden an Gewässern wenn überhaupt nur mit großem Aufwand beheben.

Formulare

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