Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
⇑ / Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle / Frau Tanja Esper
Kontakt
Postadresse
Gebäude: Rudolf-Diesel-Str. 10, 56566 NeuwiedRaum-Nr.: 1.03
Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied
Aufgaben
Straßenverkehr
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Status der Beantragung - Auskunft
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen - Übersicht
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer