Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
⇑ / Ref. 42 - 6. Wohngeld / Frau Melanie Pees
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Postadresse
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Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Aufgaben
Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss)
Zuständig für: Buchstaben D bis Em
Sprechzeiten: Mo. u. Mi. 08:30-13:00 Uhr, Di. u. Do. 08:30-16:00 Uhr, Fr. 08:30-12:00 Uhr
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld Aufhebung
- Wohngeld beantragen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeld Negativbescheinigung
- Wohngeld Rückforderung
- Wohngeld Zahlung