Wahl des Beirats für Migration und Integration 2019



Am Sonntag, 27.10.2019, wird der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied neu gewählt. Ein wichtiges Gremium, wenn es um die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund und Fragen der kommunalen Integrationspolitik geht.

In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der amtierende Beirat sich mit vielen Themen befasst. Da geht es u.a. um Fragen rund um den Zustrom geflüchteter Menschen in den Landkreis, um Integrationsmaßnahmen und –projekte, die interkulturellen Wochen und vieles mehr.

Dem Beirat gehören insgesamt 15 Mitglieder an; 5 von Ihnen werden durch den Kreistag berufen. Gewählt werden am 27.10.2019 10 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren. Wahlberechtigt sind grds. alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose – vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und haben dann seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreis.

Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler dürfen an der Wahl teilnehmen; sie müssen allerdings vorher die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Wählbar zum Beirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.

Was müssen Sie tun, wenn Sie im Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied mitarbeiten möchten?                                                       


                                                                                        

Infoblatt zum Download                                                Flyer zum Download (Deutsch-Englisch-Arabisch-Kurdisch-Pashtu)


Hier erhalten Sie nähere Informationen „rund um die Wahl“ 2019 in vier Sprachvarianten: http://beiratswahlen.agarp.de/downloads/. Weitere Detailinfos finden Sie auch hier: http://beiratswahlen.agarp.de.


FAQ´s für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration im Landkreis Neuwied



Das Verfahren zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die diesjährigen Wahlen zu den Beiräten für Migration und Integration in Stadt und Kreis Neuwied ist inzwischen eröffnet. Unten auf der Seite finden Sie die entsprechenden Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit der entsprechenden Datenschutzinformation sowie zur Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. 

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen gilt die Frist 09.09.19, 18 Uhr. Einzureichen sind die Wahlvorschläge für den Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied beim Landrat als Kreiswahlleiter, Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied. 

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis können von der Meldepflicht befreite wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Einwohnerinnen und Einwohner, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, bis spätestens 25.10.2019, 18 Uhr, bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Neuwied stellen.


 

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.