Öffentliche Bekanntmachung - Auflösung der Erhebungsstelle des Zensus 2022

Die bei der Kreisverwaltung Neuwied zur Durchführung des Zensus 2022 seit dem 1. September 2021 eingerichtete Erhebungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 61) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom

28. Februar 2023

aufgelöst.

Zu diesem Zeitpunkt noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das Statistische Landesamt übertragen.

 

Kreisverwaltung Neuwied

Neuwied, den 28.02.2023

gez. Achim Hallerbach

        Landrat

 

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