Beirat für Weiterbildung im Kreis Neuwied

Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung und sie dient dem ganzen Menschen, seinen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen.

Durch bedarfsgerechte Bildungsangebote will sie zur Chancengleichheit, insbesondere zur Gleichstellung von Frau und Mann, beitragen. Sie kann Bildungsdefizite abbauen und zum konstruktiven Umgang mit dem demographischen Wandel befähigen, sowie die Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen. Weiterbildung kann zu eigenverantwortlichem und selbstbestimmtem Handeln im privaten und öffentlichen Leben beitragen und zur Mitwirkung und Mitverantwortung im beruflichen und öffentlichen Leben befähigen. 

Die Beiräte der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz haben in ihrem Tätigkeitsbereich im Interesse bedarfsgerechter Bildungsangebote zu einer Zusammenarbeit in der Weiterbildung, insbesondere von anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen sowie Einrichtungen anderer Bildungsbereiche beizutragen. Zu diesen Aufgaben zählt auch die gemeinsame Herausgabe von Informationen, die über die Weiterbildungsangebote aller im Kreisgebiet tätigen anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen Auskunft geben. Information und Beratung der an Weiterbildung Interessierten zählt ebenso zum Aufgabengebiet wie die Hilfestellung beim Ermitteln des jeweiligen Bedarfs an Weiterbildung.

Da verschiedene Organisationen im Bereich der Weiterbildung tätig sind, ist es auch am Beirat für Weiterbildung für die arbeitsteilige, terminliche und thematische Abstimmung ihrer Programme Sorge zu tragen. Zu diesem Spektrum an Aufgaben gehören auch die Anregung gemeinsamer Veranstaltungen und Maßnahmen der Werbung sowie die Unterstützung bei der Planung und Durchführung.


                                               

Thorsten Fuchs                                                         Simone Kirst

Vorsitzender                                                              Stellvertretende Vorsitzende

 

food akademie Neuwied GmbH                           KreisVolkshochschule Neuwied e.V.

Friedrichstr. 36                                                            Beverwijker Ring 5

56564 Neuwied                                                           56564 Neuwied

Tel.: 02631/830400                                                     Tel.: 02631/347813

E-Mail: fuchs@food-akademie.de                          E-Mail: s.kirst@kvhs-neuwied.de



1.         Grundlage/Aufgaben

1.1       Der Beirat für Weiterbildung gibt sich eine Geschäftsordnung gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 WBG.

1.2       Die Aufgaben des Beirates richten sich nach § 25 WBG.

 

2.         Mitglieder

2.1       Die Mitgliedschaft im Beirat richtet sich nach den Bestimmungen des § 24 Abs. 2 WBG.
            Für die im Beirat tätigen Einrichtungen muss Weiterbildung substantieller Arbeitsauftrag sein. Ferner soll eine kontinuierliche
            Arbeit nachgewiesen werden, sowie die Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Die Weiterbildungsangebote sollen offen ausge-
            schrieben und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2.2       Jede Einrichtung meldet eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in. Sie werden zu den Sitzungen
            geladen und erhalten die entsprechenden Sitzungsprotokolle.

 

3.         Geschäftsführung

3.1       Die Geschäftsführung des Beirates obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden.

3.2       Die Geschäftsführung erfolgt ehrenamtlich. Besondere Aufgaben werden nach Absprache von den Mitgliedern erledigt.

3.3       Über die Kostenregelung bei der Erstellung von Informationsmaterial und Broschüren, der Durchführung gemeinsamer Veran-
             staltungen oder sonstiger Vorhaben ist von Fall zu Fall im Voraus ein Beschluss des Beirates herbeizuführen.

3.4       Für die Mitarbeit im Beirat können keine Personal- Honorar- oder Reisekosten geltend gemacht werden.

 

4.         Einberufung und Leitung der Sitzung

4.1       Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zu­sammen.

4.2       Der/Die Vorsitzende, im Fall der Verhinderung sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/in bereitet die Sitzung vor und leitet sie.

4.3       Er/Sie lädt die Mitglieder des Beirates unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in geeigneter Form, z.B. durch E-Mail ein.
             Beratungsunterlagen sollen der Einladung beigefügt sein.

4.4       Die Einladung soll den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vor Beginn der Sitzung zugehen.

4.5       Die vorgeschlagene Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung genehmigt. Sie kann durch Beschluss der Mehrheit der
            anwesenden Mitglieder geändert bzw. ergänzt werden.

4.6       Der Beirat ist innerhalb von 4 Wochen einzuberufen, wenn dies von mehr als einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.

4.7       Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist und mindestens 5 Mitglieder vertreten sind.

 

5.         Wahlen

5.1       Gemäß § 24 Abs. 4 WBG wählt der Beirat seine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in.
            Die Wahlzeit beträgt 2 Jahre; Wiederwahl ist möglich.

5.2       Die Wahlen finden geheim statt. Im Einvernehmen mit allen anwesenden Mitgliedern kann offen gewählt werden.

5.3       Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

 

6.         Verfahrensfragen

6.1       Beschlüsse des Beirates sollen einvernehmlich erfolgen. Kommt kein Einvernehmen zustande, entscheidet die einfache Mehrheit
            der anwesenden Mitglieder.

6.2       Keine Einrichtung/Organisation darf zur Mitarbeit bei einer Aktion genötigt werden.

6.3       Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die der/die Vorsitzende unterzeichnet. Diese muss mindestens die Namen
             der Teilnehmer/innen, die Beratungspunkte und das Ergebnis der Beratungen beinhalten. Die Niederschrift ist in der nächst-
             folgenden Sitzung zu genehmigen.

6.4       Die Sitzungsniederschrift soll auch der Geschäftsstelle des Lan­desbeirats für Weiterbildung übersandt werden.

 

7.          Inkrafttreten

             Diese Geschäftsordnung tritt am 24.11.2016 in Kraft.

 

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