Hallerbach: Öffentliche Müllentsorgung bleibt voraussichtlich umsatzsteuerfrei

Eine gute Nachricht hat der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach für alle Haushalte. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften", kurz "JStG 2016", verabschiedet. Dieses Gesetz soll Klarheit in die seit Jahren umstrittene Frage der Umsatzbesteuerung der kommunalen Müllabfuhr bringen. „Immer wieder stand in der Diskussion, ob die im Alltagssprachgebrauch meist als Mehrwertsteuer bezeichnete Umsatzsteuer auch auf Leistungen der Daseinsvorsorge wie etwa die Abfallentsorgung entrichtet werden sollte“, erklärt Hallerbach.

Wenn auch der Bundesrat zustimmt, wird es nicht nur bei der Umsatzsteuerbefreiung für die Hausmüllentsorgung durch den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bleiben. Auch interkommunale Kooperationen wie etwa die Neuwieder Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn, dem Rhein-Siegkreis und dem Rhein-Lahn-Kreis in der Rheinischen Entsorgungskooperation (REK) könnten dann künftig eindeutig umsatzsteuerfrei sein. Hallerbach begrüßt dies ganz besonders: "Sofern die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird, können auch durch Partnerkommunen erbrachte Leistungen zu einem weiterhin günstigen Gebührenniveau beitragen. Ganz konkret würde das etwa für das Einsammeln unserer Rest- und Bioabfälle durch die REK gelten", betont Achim Hallerbach.

Zur Umsetzung des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden Gesetzes müssen durch die Finanzverwaltung zwar noch Details geklärt werden. Der 1.Kreisbeigeordnete und Abfallwirtschaftsdezernent erwartet dabei jedoch, dass auch die endgültige Auslegung des Gesetzes kommunale Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit und hilft, die Abfallgebühren für die Privathaushalte langfristig stabil zu halten.

Hallerbach baut in diesem Zusammenhang auf die Expertise des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU): "Wir stehen dabei voll hinter dem VKU, der insbesondere auf die Klarstellung der Umsatzsteuerbefreiung für die Zusammenarbeit auch in Zweckverbänden hinarbeitet."


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