Inanspruchnahme des Betreuungsbonus für Zweijährige leicht rückläufig

Mehr als 500.000 Euro wurden dieser Tage dem Konto des Landkreises Neuwied gutgeschrieben. Bei dem Geld, das vom Land gezahlt wird, handelt es sich um den so genannten Betreuungsbonus. Für insgesamt 530 Zweijährige, die in den Kindertagesstätten im Landkreis zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2014 betreut wurden, deckt ein Teil (rund 279.900,00 €) die Aufwendungen des Landkreises. Weitere rund 226.500,00 € Betreuungsbonus werden weitergereicht an die einzelnen Träger der Kindertagesstätten – je nach Anzahl der dort betreuten Zweijährigen.

Das reicht zwar insgesamt weder beim Kreis und wahrscheinlich auch nicht bei den Kita-Trägern aus, um die zusätzlichen Kosten zu decken, die wir durch den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf uns genommen haben. Allerdings hilft dieses Geld uns bei der Mitfinanzierung dieser gewaltigen Aufgabe“, freut sich der zuständige Beigeordnete, Achim Hallerbach über den erwarteten „Geldsegen“.

Kreisweit waren es genau 60,6 Prozent der insgesamt 875 Zweijährigen, die Ende Dezember 2014 in einer Kindertagesstätte Bildung, Erziehung und Betreuung in Anspruch nahmen. Dabei reicht die sog. „Quote“ der Inanspruchnahme in den einzelnen Verbandsgemeinden von rund 37,2 Prozent (Verbandsgemeinde Puderbach) bis hin zu 76,6 Prozent (Verbandsgemeinde Linz).

Ein wenig überrascht zeigte sich Hallerbach bereits bei der Beantragung des Betreuungsbonus über die vergleichsweise niedrige Zahl der „Bonuskinder“  – hat aber gleichzeitig auch eine Erklärung parat: „Ein eher „schwacher“ Geburtenjahrgang, das (als Alternativleistung bisher gezahlte) Betreuungsgeld und die fehlende Bonusberechtigung der in Kitas betreuten Einjährigen tragen sicherlich dazu bei, dass wir erstmals einen Rückgang der Bonuskinder gegenüber dem Vorjahr (mit damals 586) zu verzeichnen haben“.

Am fehlenden Angebot entsprechender Plätze (das waren schon Ende Dezember 2014 mehr als 1.000) könne die eher niedrige Zahl der Bonuskinder laut Hallerbach jedenfalls nicht liegen. Gespannt ist der zuständige Dezernent jetzt schon darauf, wie sich die Zahl zum 31.12.2015 präsentiert – denn mit dem aktuellen Wegfall des Betreuungsgeldes und erwarteten Steigerungen der Geburtenzahlen könnte sich die Situation dann schon wieder ganz anders darstellen.


Hintergrund:
Das Land stellt als Betreuungsbonus für jedes zweijährige Kind einen Betrag in Höhe von 1.000,00 zur Verfügung. Hiervon verbleiben 300,00 € beim Land zur Finanzierung der Landeszuweisungen zu den notwendigen Personal(mehr)kosten, 700 € werden zunächst an das jeweilige Jugendamt weitergeleitet. Dort verbleiben 385,00 € für jedes betreute zweijährige Kind, 315 € werden an den Träger der jeweiligen Kindertagesstätte weitergeleitet.

Dann, wenn in einer Verbandsgemeinde sogar mehr als 40 Prozent der Zweijährigen betreut sind, steigt der Bonus für jedes Kind über dieser 40 Prozent-Schwelle sogar von 1.000,00 € auf 2.050,00 €. Diese Mehreinnahmen werden dann im Verhältnis der belegten Plätze auf alle Kitas in der jeweiligen Verbandsgemeinde umgelegt.

Die Zahlen haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr

Anzahl Bonuskinder

Betreuungsquote

2006

189

18,6 %

2007

227

24,3 %

2008

253

27,2 %

2009

338

26,8 %

2010

436

48,5 %

2011

487

53,2 %

2012

541

60,2 %

2013

586

64,6 %

2014

530

60,6 %



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