Kommission besucht Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach

Kommt es im Landkreis Neuwied zu einer zwangsweisen Unterbringung nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG), so hat das Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach die Versorgungsverpflichtung übernommen. Das Landesgesetz sieht vor, dass einmal pro Jahr eine sogenannte Besuchskommission die Situation und Rechte der untergebrachten Personen überprüft. Unter Leitung des 1. Kreisbeigeordneten und Dezernent für das Gesundheitswesen, Achim Hallerbach (1.v.r.) fand der diesjährige Besuch in der Klinik statt.

Foto: GruppenbildNeben der Psychiatriekoordinationsstelle, der die Geschäftsführung obliegt, sind die Betreuungsvereine sowie die Angehörigengruppe psychisch Kranker in der Kommission vertreten. Ferner ein Richter, Richter Gerd Schäfer (3. v. r.) sowie ein Facharzt, Wolfram Schumacher-Wandersleb (3. v. l.). Prof. Dr. Jörg Degenhardt, Chefarzt des Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach (1. v. l.) begrüßte mit Vertretern der Klinik die Besuchskommission.

Neben Gesprächen mit der Klinikleitung sprach die Kommission mit den zwangsweise untergebrachten Personen. Aufgrund des Besuches wird ein Bericht erstellt, der anschließend unter anderem im Psychiatriebeirat sowie im Sozialausschuss des Landkreises Neuwied vorgestellt und diskutiert wird. Weitere Informationen zur Arbeit der Kommission gibt es im Internet unter www.psychiatrie-neuwied.de.

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