Krankenhausreformgesetz in der Diskussion

Vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse einer Bund-Länder-Kommission im Herbst zu einem Krankhausreformgesetz in Berlin führen werden, hatte jetzt der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach Vertreter von Krankenhäusern im Kreis Neuwied und des Gesundheitsamtes in die Kreisverwaltung eingeladen. Als Diskussionspartner hatte der Kreisbeigeordnete den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel, der die CDU/CSU-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vertritt und auch mit der Thematik bestens vertraut ist, eingeladen.

Gleich zu Beginn des Meetings machte Achim Hallerbach deutlich, dass die gesicherte Existenz der Krankenhäuser im Kreis Neuwied oberste Priorität genieße. „Insbesondere der ländliche Raum braucht die vorhandenen Krankenhäuser in Linz, Asbach und Dierdorf“, betont der Kreisgesundheitsdezernent. Dazu brauche es aber vor allem eine ausreichende Finanzierung des Landes. Die Länder haben sich aktuell weder im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch im Gesetzgebungsprozess zu der erforderlichen deutlichen Aufstockung der Investitionsfinanzierung verpflichten lassen. „Dies ist aber zwingend notwendig, um die Krankenhausfinanzierung dauerhaft auf eine sichere Grundlage zu stellen. Das Land lässt damit die Krankenhäuser allein und in eine unsichere Zukunft gehen“, hebt Achim Hallerbach hervor.

Diese Intention unterstützte neben den anwesenden Klinik-Vertretern auch Gesundheitspolitiker Rüddel. Der erklärte, dass per Krankenhaus-Strukturgesetz strukturelle Veränderungen geschaffen werden, die das Ziel haben, die deutsche Krankenhaus-Landschaft zu stärken und damit sicherzustellen, dass auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts die Versorgung der Patienten zukünftig sichergestellt bleibt. „Die Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung müssen so weiterentwickelt werden, dass auch das Krankenhaus der Zukunft gut, sicher und gut erreichbar ist. Zudem muss ein hoher Qualitätsanspruch als Patientenschutz umgesetzt werden“, betonte der Bundestagsabgeordnete.

Dazu wurde aus Sicht der Kliniken angemerkt, dass heute vor allem diejenigen Krankenhäuser Probleme hätten, die als Grundversorger in ländlichen Regionen die Versorgung sicherstellen und deshalb vielfältige Angebote bieten müssten, wie etwa auch die Notfallversorgung in einer Region übernehmen müssten. Schwarze Zahlen schrieben hingegen Krankenhäuser, die sich auf Leistungen spezialisieren könnten, die im Fallpauschalen-System gut vergütet würden, wie beispielsweise die Behandlung des Bewegungsapparates, sowie Kliniken mit weniger personalintensiven Fächern. Denn vielerorts fehle das Geld, um Personal vorzuhalten, das entsprechende Qualität erbringen könne.

Auch in diesem Zusammenhang nannte Rüddel die Schwerpunkte des Gesetzes. So werde gute Qualität zukünftig belohnt, bei schlechter Qualität gebe es verpflichtende Maßnahmen zur Verbesserung. Ein Pflegestellen-Förderprogramms in Höhe von 660 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre werde eingeführt, um dem Mangel an Pflegepersonal entgegenzuwirken. „Damit soll die Pflege am Bett dauerhaft gestärkt werden“, sagte der Bundesgesundheitspolitiker. „Anschließend“, so Rüddel weiter, „verbleiben dem Krankenhaus-Bereich jährlich zusätzliche Finanzmittel in Höhe bis zu 330 Millionen Euro für die unmittelbare pflegerische Patientenversorgung.“ Ziel der Reform ist es, von einer Mengensteuerung, zu einer Qualitätssteuerung zu kommen. Im Zeitraum von 1993 bis 2013 hat die Zahl der behandelten Fälle um 23,7 Prozent zugenommen. Die Belegungstage sanken hingegen um 30,5 Prozent; die Verweildauer sank von 12,6 auf 7,5 Tage, d.h. nahm um 40,1 Prozent ab. Die Reform soll den Krankenhäusern Anreize schaffen, unnötige Operationen zu vermeiden, weniger leer stehende Betten vorzuhalten und eine Stärkung der Qualität der Behandlung und Pflege sicher zu stellen. Diese Anforderungen werden zu einer stärkeren Spezialisierung führen. Da dies nicht alle Krankenhäuser, gerade im ländlichen Bereich, leisten können, werden diese durch einen mengenunabhängigen Sicherstellungszuschlag ihre Grund- und Notfallversorgung leisten können.

„Aktuell ist es leider so, dass die Länder ihren Investitionsverpflichtungen bundesweit nicht nachkommen. Ein besonders schlechtes Beispiel gibt dabei Rheinland-Pfalz ab: sowohl bezogen auf die Fallzahl als auch auf die Planbetten liegt die Investitionsquote unter dem deutschlandweiten Durchschnitt; obwohl das Land sämtliche Investitionskosten zu tragen hätte, werden von Rheinland-Pfalz nicht einmal 50 Prozent übernommen“, kritisierte der heimische Abgeordnete und wies nochmals darauf hin, dass mit der Reform den Krankenhäusern in den kommenden fünf Jahren insgesamt rund sechs Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

„Anderslautende Berechnungen, die von Mindererlösen von bis zu einer Milliarde Euro ausgehen, sind nicht zutreffend, da positive Effekte weggelassen wurden“, betonte Rüddel und konkretisierte: „ich bin sowohl von der Notwendigkeit als auch vom Nutzen der Krankenhausreform überzeugt.“ Allerdings seien die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser stellenweise stärker vom Veränderungsprozess betroffen; hier werde er sich für eine Abmilderung einsetzen.

„Im Rahmen der Krankenhausreform sind meine wichtigsten Ziele gute Qualität und Hygiene. Gerade auch für die Notfallversorgung muss mehr Geld bereitgestellt und wohnortnahe Krankenhäuser mit mehr Personal ausgestattet werden“, bekräftigte Erwin Rüddel.

Für die Leiterin des Gesundheitsamtes Neuwied, Beate Kölb und ihrer Stellvertreterin Dr. Hilde Hamm stand bei der Frage nach mehr Qualität auch die Herausforderungen bei der Hygiene im Mittelpunkt. „Antibiotika-Resistenzen sind ein absolut ernst zu nehmendes Problem. Sie führen dazu, dass bakterielle Infektionen schwerer oder letztlich auch gar nicht mehr behandelbar sind, weil Antibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Und das hat längere und deutlich schwere Krankheitsverläufe und möglicherweise auch vorzeitige Todesfälle zur Folge. Deshalb ist die Bekämpfung von Antibiotika- und anderen Resistenzen von großer Bedeutung“, unterstrich Achim Hallerbach.

Der zuständige 1.Kreisbeigeordnete betonte ergänzend, dass sich der Kreis Neuwied auch durch die Integration in das mre-netz regio rhein-ahr auf einem guten Weg befinde. Achim Hallerbach machte aber auch deutlich, dass auf den Kreis Neuwied große Aufgaben zukämen, um eine gute flächendeckende Arzt- und Krankenhausversorgung zu sichern. Deshalb wolle man mit den zuständigen Akteuren in den nächsten Monaten im engen Kontakt bleiben.


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