Maßnahmen am Asberg sollen den Bestand der Gelbbauchunken stabilisieren

Kreisverwaltung Neuwied und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord weisen die Vorwürfe der Naturschutzinitiative Westerwald und des NABU Waldbreitbach gegen die Maßnahmen am Asberg zurück. Die vorgesehenen Maßnahmen am Asberg dienen dazu den Bestand der Gelbbauchunken zu stabilisieren.

Aufgrund von geäußerten artenschutzrechtlichen Bedenken haben die Behörden die Maßnahme einer erneuten Prüfung unterzogen. Eine Nachkontrolle erfolgte am 13.10.2015. Es wurde intensiv nach juvenilen und adulten Gelbbauchunken gesucht, aber keinerlei Amphibien gefunden. Auf Grundlage dieses Ergebnisses zweifelt auch die Obere Naturschutzbehörde die Sinnhaftigkeit der teilweisen Verbringung des Haldenmaterials nicht an. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind auch nach erneuter Prüfung nicht anzunehmen.

Um artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, werden der Biotopbetreuer und die Untere Naturschutzbehörde die baubiologische Begleitung entsprechend dem vorliegenden Managementplan vornehmen.

In einer Pressemitteilung vom 8.10.2015 hat die Kreisverwaltung Neuwied, Umweltreferat, die Bevölkerung darüber informiert, dass in der kommenden Woche eine Naturschutzmaßnahme zum Schutz der Gelbbauchunke im Bereich des Asbergs durchgeführt werden soll.

Bei den angedachten Maßnahmen handelt es sich um Naturschutzmaßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG, die zwischen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Neuwied, dem Biotopbetreuer für den Kreis Neuwied und Mitglied im NABU, Kreisgruppe Neuwied, der Oberen Naturschutzbehörde und der Vertreterin des NABU Rheinland-Pfalz, zuständig für das Bundesprojekt Gelbbauchunke, abgestimmt wurden. Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesprojekt für die Erhaltung der Gelbbauchunke projektiert. Neben der Maßnahme für die wertgebende Art Gelbbauchunke (GBU) ist auch die Entwicklung diverser anderer Lebensraumtypen angedacht. Nach der FFH-Verordnung besteht für die Gelbbauchunke hier ein Verschlechterungsverbot. Hilfemaßnahmen für diese Art bei dem derzeitig stark rückläufigen Bestand sind daher erforderlich.

Die aufgeschüttete Gesteinshalde rechts vom Zugang zum See wird durch die Maßnahme reduziert. Dieses Material ist aus Sicht der Forstverwaltung bestens geeignet, um im Gemeindewald Erpel die regelmäßig notwendigen Wegeausbaumaßnahmen durchzuführen. So kann mit geringen Finanzmitteln das Artenschutzprojekt durchgeführt werden. Die Maßnahme hat den Vorteil, dass der Bewuchs, der die Fläche verschattet und dadurch die Reproduktion der Gelbbauchunke hemmt, verschwindet. Zudem entsteht neuer Rohboden. Dieser ist für diese Amphibienart, die ein typischer Erstbesiedler von Abgrabungsflächen ist, besonders wichtig. Eine Böschung zum bestehenden Gewässer bleibt bestehen. Im Nachgang werden neue Laichgewässer bzw. Mulden angelegt, die auf diesen Flächen die Reproduktion der Amphibien nachhaltig unterstützen werden.


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