Bundesrat kippt Entwurf des Wertstoffgesetzes - Hallerbach begrüßt die Entscheidung der Länderkammer

„Die im Entwurf des Wertstoffgesetzes des Bundesumweltministeriums enthaltene Benachteiligung der Kommunen und damit unserer Gebührenzahler konnte sich nicht durchsetzen“, äußert sich der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach erleichtert. Der Neuwieder Abfallwirtschaftsdezernent begrüßt ausdrücklich, dass nun auch der Bundesrat wichtige Korrekturen am Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für das Wertstoffgesetz verlangt. Hallerbach selbst hatte die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Brief aufgefordert, die umfassende Privatisierung der Wertstoffentsorgung zu stoppen und kommunalen Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Wie berichtet sollen künftig in der Wertstofftonne neben Verpackungen auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff- und Metall gesammelt und so die Recyclingquoten verbessert werden. Ziele, die auch Achim Hallerbach voll und ganz befürwortet.

Doch der erste Entwurf des Wertstoffgesetzes hatte insbesondere wegen der mangelhaften Berücksichtigung kommunaler Belange bundesweit zu energischem Widerspruch geführt. Auch Hallerbach hatte sich gegen den Ausschluss der öffentlichen Abfallentsorgung zur Wehr gesetzt: "Die vom Umweltministerium geplanten Regelungen sahen eine vollständige Privatisierung der Wertstoffentsorgung zu Lasten der Kommunen vor. Ich begrüße daher die Forderung der Länderkammer, die Organisationsverantwortung für die Erfassung der Wertstoffe aus privaten Haushalten den Kommunen zu übertragen."

Hallerbach ist erleichtert, dass der Bundesrat mit seiner Entschließung dem Willen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entspricht, die ebenfalls eine kommunale Zuständigkeit für die Abfallsammlung befürwortet. "Die Wertstofftonne gehört in kommunale Hand, damit unsere Bürgerinnen und Bürger auch künftig über ihre Abfallwirtschaft entscheiden können", betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach noch einmal die Erwartung der Neuwieder Abfallwirtschaft, dass das Umweltministerium seinen Entwurf jetzt zu Gunsten der Kommunen überarbeiten wird. Der Fortgang des Wertstoffgesetzes ist zunächst noch offen.


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