Mehr Zuschüsse zur Heizungsmodernisierung - Die Kreisverwaltung informiert über Neuregelungen

Seit 1. Januar stellt der Bund zusätzliche Fördermittel für den Austausch der Heizung oder den Einbau einer Lüftungsanlage zur Verfügung. Mehr als zwei Drittel der Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten laut Studien ineffizient; rund zehn Millionen Kessel sind älter als 15 Jahre.

„Eigenheimbesitzer sind gut beraten, veraltete Heizungen 2016 zu erneuern und dafür die ,Abwrackprämien' des Bundes zu beantragen. Das macht sich für das Klima und den eigenen Geldbeutel gleichermaßen bezahlt“, begrüßt der 1. Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent der Kreisverwaltung Neuwied, Achim Hallerbach, die Modernisierungsinitiative.

 Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) wird die Förderung in Form von Zinsverbilligungen und Zuschüssen gewährt und ist Teil des neuen Anreizprogramms Energieeffizienz, für das die Bundesregierung insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre eingeplant hat. Unter anderem gibt es einen 15prozentigen Zuschuss bei den förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit.

 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt private Hauseigentümer, die die Heizungsanlage ihres Ein-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhauses auf erneuerbare Energien umstellen. Unterstützt wird dabei nicht nur die Anschaffung der neuen Heizung, sondern im Rahmen des Einbaus auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems - etwa mit Zuschüssen für die Modernisierung der Heizkörper. „Im Regelfall dürften Eigenheimbesitzern nach Berechnungen des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) für eine solare Heizungsmodernisierung künftig ein Zuschuss in Höhe von mindestens 3.600 Euro erhalten“, erklärt Priska Dreher von der Umweltabteilung der Kreisverwaltung.

Weitere Informationen und Terminvereinbarungen für Energieberatungen in der Kreisverwaltung gibt es bei Priska Dreher, Tel. 02631 803 650 Email: priska.dreher@kreis-neuwied.de.

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