Müllgebühren pünktlich zahlen

Die Kreisverwaltung Neuwied weist darauf hin, dass die Müllgebühren aus der Jahresveranlagung am 30. Juni diesen Jahres fällig werden. Um Mahnungen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, zu vermeiden, bittet die Behörde um termingerechte Zahlung. Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden die fälligen Gebühren von dem gemeldeten Konto abgebucht.

Sofern sich seit der letzten Abbuchung das Konto geändert hat, sollte dies umgehend schriftlich gemeldet werden, da bei einer nicht ausführbaren Abbuchung zusätzlich Bankgebühren anfallen können. Nach dem neuen Sepa-Verfahren müssen die Daten bereits eine Woche vorher zur Bank gegeben werden. Änderungen können daher nur berücksichtigt werden, wenn sie der Kreisverwaltung bis 18.06.2016 vorliegen.

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