Ordnungsgemäße Entsorgung der vom Zünsler befallenen Buchsbäume - Gerodete Buchsbäume gehören nicht in die Restabfalltonne!

Zunehmend ist auch unsere Region vom Buchsbaumzünsler betroffen.

Der Schmetterling befällt Buchsbäume und kann die Pflanzen innerhalb kurzer Zeit vernichten. In der Folge mehren sich bei der Neuwieder Abfallberatung Anfragen, wie vom Zünsler befallene Buchsbäume entsorgt werden können. „Keinesfalls dürfen Buchsbäume als Restabfall in der Grauen Tonne entsorgt werden. Diese ist schon per Satzung untersagt und nicht für Grünabfälle vorgesehen. Dies verursacht zudem deutlich höhere Entsorgungskosten“, erklärt aus aktuellem Anlass der 1.Kreisbeigeordnete und zuständige Abfallwirtschaftsdezernent Achim Hallerbach.

Für betroffene Gartenbesitzer ist in diesem Zusammenhang die einzig gute Nachricht: Gerodete Buchsbäume können ohne Weiteres als Grünabfall mittels Scheckkarte für Grünabfälle (bis 1,50 Meter Länge und 8 Zentimeter Astdicke), durch Direktanlieferung an einem der Wertstoffhöfe oder über die Biotonne entsorgt werden.

„Bei der Kompostierung der Bioabfälle entstehen so hohe Temperaturen, dass der Buchsbaumzünsler als auch seine Raupen und Eier die rund 70 Grad warme Hygienisierungsphase im Kompostwerk nicht überleben", betont Achim Hallerbach. Es bestehe also keine Gefahr, dass der Buchsbaumzünsler über den Kompost weiter verbreitet wird.

Entgegen teils anderslautenden und mit der Abfallwirtschaft nicht abgestimmten Veröffentlichungen sollen befallene Buchsbaumpflanzen keinesfalls als Restabfall entsorgt werden, denn das wäre unter anderem auch alleine schon wegen der Abfuhrintervalle kontraproduktiv. "Denn während die Biotonne wöchentlich geleert wird, hätten die Raupen und Puppen des Zünslers in der Restabfalltonne bis zu drei Wochen lang Zeit, sich zu flugfähigen Schmetterlingen zu entwickeln", so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach abschließend. Zudem werden die Restabfälle des Landkreises Neuwied nicht in einer Müllverbrennung entsorgt.

 

Bei weiteren Fragen rund um die Abfallentsorgung steht die Abfallberatung des Landkreises Neuwied unter der Telefon-Nummer 02631-803-308 oder im Internet auf der Seite www.abfall-nr.de zur Verfügung.

 

 

Informationen zum Buchsbaumzünsler:

 

Ein neuer Schädling bedroht den Buchsbaum in Hausgärten. Die Raupe des Buchsbaumzünslers frisst nicht nur die Blätter der Zierpflanze, sondern nagt auch die Rinde ab. Das kann selbst große Buchsbäume zum Absterben bringen.

Der Buchsbaumzünsler ist erst vor wenigen Jahren aus Ostasien nach Europa eingeschleppt worden. Die gelb-grün-schwarz-gestreiften Raupen können bis zu fünf Zentimeter lang werden und beginnen schon im zeitigen Frühjahr mit ihrem Fraß. Ist die Zierpflanze befallen, muss schnell gehandelt werden, da sich der Schädling rasch vermehrt, zwei bis drei Generationen im Jahr bildet und den Buchsbaum in kurzer Zeit kahlfressen kann. Die Raupe frisst, wenn sie die Blätter vollständig vernichtet hat, auch die grüne Rinde um die Zweige herum bis aufs Holz. Alle Teile über diesen Fraßstellen sterben ab. Typisch für die Raupen des Buchsbaumzünslers ist die Bildung von dichten Gespinsten.

Eine Bekämpfung des Buchsbaumzünslers ist nicht einfach. Die Tiere fressen von innen nach außen, sodass die Pflanze häufig schon zerstört ist, bevor der Schaden an den äußeren Blättern sichtbar wird. Durch dichte Gespinste bilden sich die Raupen zusätzlich einen Schutz. Daher sind die Raupen mit Pflanzenschutzmitteln nur schwer zu erfassen. Als Bekämpfungsmaßnahme für den Haus- und Kleingarten empfehlen die Fachleute und der Pflanzenschutzdienst zunächst ein Absammeln der Raupen sowie das Herausschneiden der Gespinste und Befallsnester.

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