Aufstallungspflicht für Geflügel wird auf den gesamten Landkreis Neuwied ausgeweitet

Seit heute ist bekannt, dass im Landkreis Mayen-Koblenz und im Kreis Ahrweiler bei zwei tot aufgefundenen Reiherenten das Aviäre Influenza Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen werden konnte. Es handelt sich demnach um die ersten beiden nachgewiesenen HPAI H5N8-Fälle in Rheinland-Pfalz.

Die Gefährdungslage für geflügelhaltende Betriebe im Landkreis Neuwied hat sich hiermit noch einmal verschärft. Der amtstierärztliche Dienst der Kreisverwaltung Neuwied ordnet somit per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel für den gesamten Landkreis an. Bisher waren hiervon nur Betriebe, die am Rhein entlang liegen, und einige Stadtteile der Stadt Neuwied betroffen.

Die verpflichtende Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen im Landkreis Neuwied gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung folgenden Tag.

 Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Sie sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.

 Geflügelhalter mit geringen Tierzahlen (bis einschließlich 1000 Tiere) haben seit dem Inkrafttreten der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen am 18.November 2016, welche die bisher geltende Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest erweitert, ebenfalls erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, diese umfassen beispielsweise die Sicherung der Ein- und Ausgänge der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Betreten der Ställe nur mit Schutzkleidung und die Vorhaltung einer betriebseigenen Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe. Bislang gibt es weder in Deutschland noch weltweit Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem Aviären Influenza A Subtyp H5N8 (Stand 10.11.2016).

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