Neue Regelung für HBCD-haltige Dämmplatten - Entsorgungsengpass vorerst beseitigt

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, werden ab dem 02.01.2017 hexabromcyclododecanhaltige sogenannte HBCD-Dämmstoffe  wieder an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neuwied als nicht gefährlicher Abfall angenommen.

Diese bundeseinheitliche Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Die Anlieferung zu den Entsorgungsanlagen des  Kreises ist auf 2 Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt. Die Annahme erfolgt als nicht gefährlicher Baumischabfall. Die Gebühren belaufen sich auf  208 €/t  bei Anlieferung zur Abfallentsorgungsanlage Linkenbach und 70 €/cbm bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen Linz und Neuwied.

Adressen und Öffnungszeiten sowie weitergehende Infos finden sich unter www.abfall-nr.de oder können beim Bürgertelefon der Abfallberatung unter Tel. 02631/803-308 erfragt werden.


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