Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2016 verabschiedet

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2016 einen neuen regionalen Raumordnungsplan (Regionalplan) für die größte Planungsregion des Landes beschlossen. Dieser wird nun dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Er soll den derzeit gültigen Regionalplan aus dem Jahr 2006 ablösen.
Die Region besteht aus den acht Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell und dem Rhein-Hunsrück-Kreis sowie der kreisfreien Stadt Koblenz. Hier leben auf 643.000 ha etwa 1,2 Millionen Einwohner.

Foto: Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2016 einen neuen regionalen Raumordnungsplan (Regionalplan) für die größte Planungsregion des Landes beschlossen. Dieser wird nun dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Er soll den derzeit gültigen Regionalplan aus dem Jahr 2006 ablösen. Der Regionalplan enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung aber auch für raumbedeutsame Maßnahmen privater Akteure, wie Windparks oder die Rohstoffgewinnung vorgeben. Für die Aufstellung des neuen Regionalplans hat die Planungsgemeinschaft in den letzten 8 Jahren intensiv verschiedene Raumansprüche gegeneinander abgewogen und in insgesamt 3 umfangreichen Beteiligungsverfahren die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Dazu wertete sie insgesamt 965 Stellungnahmen aus. Diese wurden in vier Fachausschüssen, dem Regionalvorstand und der Regionalvertretung beraten und hieraus- soweit erforderlich - Änderungen am Regionalplan abgeleitet. Dazu wurden begleitend Fachgespräche mit Behörden und Planungsträgern geführt, um Konflikte zu lösen oder eine Entscheidung für eine vorrangige Raumnutzung zu treffen. 

Der Regionalplan hat eine strategische Funktion. Er legt bestimmte Nutzungen nicht abschließend fest, sondern schützt vorhandene Ressourcen vor entgegenstehenden Nutzungen. Konkrete Genehmigungsverfahren sind im Einzelfall bei großen Projekten wie Rohstoffabbau oder Windenergieanlagen weiterhin notwendig.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Regionalplans sind dabei breit gefächert. Außerhalb der Siedlungsflächen sichert der Regionalplan so beispielsweise bedeutende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen genauso wie wichtige Rohstoff- und Grundwasservorkommen. Gleichzeitig wird dem Schutz von Lebensräumen durch Gebiete für den Arten- und Biotopschutz Rechnung getragen. Regionale Grünzüge gewährleisten, dass wichtige Luftaustauschbahnen, Vernetzungskorridore des Artenschutzes oder auch Gebiete für die Naherholung weiterhin bestehen bleiben. Landesweit bedeutsame Kulturlandschaften und die UNESCO Welterben Oberes Mittelrheintal und Limes schützt der Regionalplan vor optischen Beeinträchtigungen. Ergänzend sind im Regionalplan regionale Kulturlandschaften abgegrenzt und beschrieben.

Im Bereich der Siedlungsentwicklung berücksichtigt der Regionalplan die bestehenden kommunalen Pläne und legt vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung Schranken für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung fest. Diese Schwellenwerte sind ein dynamisches Ziel und können auf sich verändernde Entwicklungen reagieren. 

Zur Steuerung der Windenergienutzung weist der Regionalplan Vorranggebiete( 1288 ha, 0,2 % der Region) und Ausschlussgebiete (92.720 ha) für die Windenergienutzung aus. Außerhalb dieser Gebiete ist die Steuerung der Windenergienutzung durch das LEP IV auf die Kommunen im Rahmen des Baugesetzbuches (Flächennutzungspläne) übertragen worden. Die Kommunen haben nach heutigem Stand 5.512 ha ausgewiesen. Die Grundlagen für das Konzept der Planungsgemeinschaft zur Steuerung der Windenergie ist in der Methodik Windenergie dokumentiert und auf der Internetseite (www.mittelrhein-westerwald.de) der Planungsgemeinschaft veröffentlicht. Hier wurden bereits die Gebiete als besonders kritisch identifiziert, die nun auch im jüngsten Entwurf der LEP IV Fortschreibung als Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung festgelegt werden sollen. In diesen Gebieten sind keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen worden. Daher sind keine Auswirkungen durch die jüngst vom Ministerrat auf den Weg gebrachte LEP IV Fortschreibung auf den Planentwurf des Regionalplans zu erwarten. 

Der Prozess der Planaufstellung wurde in Form einer Strategischen Umweltprüfung durch ein Fachbüro begleitet. Die Ergebnisse hierzu sind in einem ebenfalls veröffentlichten Umweltbericht dokumentiert.


Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.