Neuer Schutzstatus für Graupapageien

Mit Datum vom 04. Februar 2017 ist der Graupapagei im Anhang A der Verordnung (EU) 2017/160 aufgenommen worden. Dies betrifft sowohl den Kongo-Graupapagei (Psittacus erithacus erithacus) als auch den Timneh-Graupapagei (Psittacus erithacus timneh).

Was bedeutet das?

Ab dem 04.02.2017 dürfen Graupapageien nicht mehr ohne EG-Vermarktungsbescheinigungen verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden. Die EG-Vermarktungsbescheinigung muss bei der unteren Naturschutzbehörde bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn für das jeweilige Tier noch eine amtliche blaue „CITES-Bescheinigung“  aus dem Zeitraum zwischen 1984 bis 1997 vorliegt, denn diese bestätigt lediglich die rechtmäßige Herkunft des Tieres und beinhaltet nicht die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten.

Eine Vermarktung von Graupapageien ohne eine gültige Vermarktungsbescheinigung ist eine Straftat. Diese kann sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer verfolgt werden.

Für Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an Herrn Schneider unter der Rufnummer 02631-803296 oder per Email an juergen.schneider@kreis-neuwied.de


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