Abfallgebühren rechtzeitig bezahlen

„Zum 30. Juni werden die jährlichen Abfallgebühren fällig – der Dauergebührenbescheid aus dem Vorjahr behält seine Gültigkeit, sofern sich unterjährig nichts geändert hat“, so der zuständige Referatsleiter Jörg Schwarz.

Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2018 und somit im sechsten Jahr in Folge unverändert. Entgegen den Vorjahren wird in diesem Jahr allerdings kein neuer Gebührenbescheid versendet. „Der 2017 zugesendete Dauergebührenbescheid behält, wie im letzten Jahr mitgeteilt, auch in diesem Jahr seine Gültigkeit, sofern sich an den Berechnungsgrundlagen nichts geändert hat“, erklärt Jörg Schwarz, stellvertretender Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Neuwied. „Bei unterjährigen Änderungen, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Personen, wurden entsprechende Änderungsbescheide zugesendet, die ebenfalls bis zur nächsten Änderung gültig sind. Die Bescheide können also mehrere Jahre ihre Gültigkeit behalten“, so Schwarz weiter.

Damit trotzdem der jährliche Zahlungszeitpunkt, der 30. Juni, nicht vergessen wird, empfiehlt Jörg Schwarz, sofern nicht schon geschehen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. „Das ist am einfachsten. Es wird nichts vergessen und die Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Mahnungen und hiermit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge gehören dann der Vergangenheit an. Alles in allem bedeutet dies eine unkomplizierte Abwicklung, sowohl für den Bürger als auch für die Abfallwirtschaft“, erläutert Jörg Schwarz.

Wer bis zum 15. Juni 2018 das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Formular an die Abfallwirtschaft sendet, nimmt noch zum 30. Juni an der automatischen Abbuchung teil. Das SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder als Anlage zum Gebührenbescheid.

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