Landrat Hallerbach begrüßt Ausweisung des Wolf-Präventionsgebiets „Westerwald“

Präventionsgebiet unterstützt Nutztierhalter in der Region

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten will das Wolf-Präventionsgebiet „Westerwald“ ausweisen, um den Nutztierhaltern vor Ort die Beantragung der im Managementplan verankerten Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen. Dies teilte Umweltstaatssekretär Thomas Griese im Anschluss an den vierten Runden Tisch Großkarnivoren in Mainz mit.

Grundsätzlich erfolgt die Ausweisung eines Präventionsgebietes nur, wenn sich ein Wolf in einer Region etabliert hat. Hinweise darauf haben sich verdichtet, denn innerhalb dieses Jahres haben zwei Individuen den Bereich des Präventionsgebietes „Westerwald“ – das die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz umfasst – nachweislich durchstreift.

„Ich bin froh, dass das Umweltministerium unseren Argumenten gefolgt ist. Gemeinsam mit den Weidetierhaltern, Jägern und Landwirten habe ich bereits seit Langem gefordert, dass der Westerwald zum Präventionsgebiet erklärt wird“, teilte der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach hierzu mit und ergänzt: „Die Beobachtungen von Wölfen und deren Risse in den vergangenen Wochen stellten meines Erachtens genug Beweismaterial dar, dass der Wolf in unserer Region sesshaft ist. Nur durch entsprechende Schutzmaßnahmen und eine tolerante Haltung gegenüber dem Wolf ist auf Dauer ein vernünftiges Miteinander möglich. Ich halte es für dringend geboten und logisch, dass den Tierhaltern nun geholfen wird, ihre Tiere zu schützen. Wir alle sind auf ihr Engagement angewiesen. Die Rückkehr des Wolfes wird unsere Kulturlandschaft an Rhein, Wied und Westerwald gravierend verändern, wenn wir keine ausreichenden Schutzmaßnahmen treffen und zum Beispiel auf Weidetierhaltung verzichtet werden müsste. Ich sage hier den Landwirten und Tierhaltern auch weiterhin meine volle Unterstützung zu.“

„Mit der vorsorglichen Ausweisung des Wolf-Präventionsgebiets ,Westerwald‘ ebnen wir den Weg für Präventionsmaßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter: So können dort künftig bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde primär für Schafs-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden“, so Griese zu der Entscheidung.

Hintergrund:


Bisher wurden in 13 Fällen Wölfe in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf sechs bis neun einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind:

2012 (zwei Nachweise):

  • Sichtung und Abschuss eines Wolfes im Westerwald

2015 (ein Nachweis):

  • genetischer Nachweis an Rehriss im Wasgau

2016 (fünf Nachweise)

    • genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Giershofen
    • zwei genetische Nachweise an gerissenen Schafen bei Leubsdorf
    • genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leubsdorf.
    • Sichtung mit Bildbeleg im Bereich Neuwied.

    Es ist wahrscheinlich, dass die Risse von Schaf und Reh bei Leubsdorf und der Fotonachweis aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zueinander von ein und demselben Tier stammen.

    2017 (ein Nachweis)

    • Bildnachweis eines Wolfs bei Rheinbrohl/Neuwied

    2018 (vier Nachweise)

    • genetischer Nachweis an gerissenen Damtieren bei Leutesdorf/Neuwied
    • genetischer Nachweis an gerissenem Reh bei Leutesdorf/Neuwied
    • genetischer Nachweis an Hirschkalb bei Reidenbruch/Neuwied
    • Sichtung mit Bildbeleg am Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf

    Die Risse der Damtiere und des Rehs bei Leutesdorf sind auf die gleiche Wolfsfähe zurück zu führen.

    Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium unter der Telefonnummer 06306 911199 eine zentrale Hotline eingerichtet.

    Förderungen für Präventionsmaßnahmen im Wolf-Präventionsgebiet „Westerwald“ können bei der Stiftung Natur und Umwelt beantragt werden.

    Der Managementplan ist online abrufbar unter:

    mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf

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