Lebensdauer von Kunststoff-Heizöltanks begrenzt - Kreisverwaltung als untere Wasserbehörde informiert

Thermoplastische Kunststoffe wie Polyethylen (PE) altern im Laufe der Betriebszeit und verändern ihre Eigenschaften. Vor diesem Hintergrund wurden solche Tanks auf eine Gebrauchsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Wird diese Gebrauchsdauer überschritten, ist die Haltbarkeit unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Deshalb empfehlen die Hersteller die Behälter nach 30 Jahren zu ersetzen. Aufgrund dieser Aussage ist davon auszugehen, dass Versicherungen die Regulierung etwaiger Gebäude- bzw. Umweltschäden durch ausgelaufenes Heizöl ablehnen werden. Ein Weiterbetrieb der Tankanlage über die empfohlene Gebrauchsdauer hinaus erfolgt daher auf eigenes Risiko.

Da eine wiederkehrende Prüfpflicht lediglich für Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 10 Kubikmetern besteht, geht die Behörde aufgrund entsprechender Hinweise von Fachfirmen und Sachverständigen davon aus, dass die meisten Anlagen noch nie durch einen Sachverständigen überprüft wurden. Neben den auch für den Laien erkennbaren offensichtlichen Schäden gibt es eine Reihe von möglichen Problemen die nur von Fachleuten erkannt und bewertet werden können. Deshalb rät die Kreisverwaltung jedem Betreiber dazu, seine Anlage durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Für weitere Informationen und Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde gerne zur Verfügung: Jürgen Schneider (juergen.schneider@kreis-neuwied.de, 02631-803 296) oder Rainer Jodes (rainer.jodes@kreis-neuwied.de, 02631-803 381).

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