Verwaltungsrechtsstreit wegen Baugenehmigung des Werbeturms an der A 3 ist endgültig beigelegt

Ortsgemeinde Oberraden verzichtet auf einen Gang in die Berufung

Foto: Der Verwaltungsrechtsstreit wegen der Baugenehmigung des Werbeturms an der A 3 ist endgültig beigelegt. Die Ortsgemeinde Oberraden verzichtet auf einen Gang in die Berufung. Dies teilte nunmehr der Oberradener Ortsbürgermeister Achim Braasch (links) in einem Gespräch dem Landrat Achim Hallerbach (mitte) und 1.Kreisbeigeordneten Michael Mahlert (rechts) mit.Der Verwaltungsrechtsstreit wegen der im Jahr 2012 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Werbeturms in der Gemarkung Urbach-Überdorf nahe der A3 ist endgültig beendet. Im Rahmen eines Termins mit Landrat Achim Hallerbach und dem für die Bauaufsicht verantwortlichen 1. Kreisbeigeordneten Michael Mahlert erklärte der Oberradener Ortsbürgermeister Achim Braasch, dass auch der Gemeinderat die Entscheidung des Verwaltungsgericht akzeptiere und nicht in die Berufung geht.

Die Klage der Ortsgemeinde Oberraden war vor wenigen Wochen vom Verwaltungsgericht Koblenz als unbegründet zurückgewiesen worden, da die Richter keine Rechtsverletzung zu Lasten der Ortsgemeinde erkennen konnten. Deren Planungshoheit sei durch den Werbeturm  nicht  eingeschränkt.

„Natürlich hätten wir als Ortsgemeinde gerne ein anderes Ergebnis gehabt, aber wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts“, so Achim Braasch.

Landrat Achim Hallerbach und Baudezernent Michael Mahlert zeigten sich zufrieden  mit dieser Entwicklung und erklären übereinstimmend: „Juristische Auseinandersetzungen liegen absolut nicht in unserem Interesse. Zu Gesprächen stehen wir als Kreisspitze immer zur Verfügung,“ so die beiden Vertreter des Kreises abschließend.

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