Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz

Mahlert: Kommunen und private Bauherren können von neuen Förderregeln  und verbesserter Mittelausstattung noch stärker profitieren

Foto: Kreisbeigeordneter Michael Mahlert mit den für die Dorferneuerung zuständigen Mitarbeiterinnen: (v. r. n. l.) Carina Baugut-Seyfried (Planungsreferat), Planungsdezernent Michael Mahlert, Margit Rödder-Rasbach  (Planungsreferat)Nachfolgende Neuerungen des Innenministeriums (MDI) zu den Förderregelungen in der Dorferneuerung gelten ab dem Programmjahr 2019 für alle   Dorferneuerungsgemeinden: Zukünftig werden auch in den Gemeinden, die keine durch das MDI anerkannten Schwerpunktgemeinden sind, die Aufstellung und Fortschreibung von Dorferneuerungskonzepten gefördert. Bisher war die Förderung nur für anerkannte Schwerpunktgemeinden möglich.

Für Dorferneuerungsgemeinden bestehen künftig folgende Fördermöglichkeiten für die Konzepterstellung: Die erstmalige Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes sowie die Fortschreibung bestehender veralteter Konzepte. Die Förderung der Dorferneuerungskonzepte setzt jedoch die vorherige Durchführung einer Dorfmoderation voraus.

Ab dem Frühjahr 2019 kann pro Landkreis in sechs Nichtschwerpunktgemeinden  auch die Ersterstellung bzw. die Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes beantragt werden. Die Förderung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 9.000 Euro für die Ersterstellung bzw. die Fortschreibung der Dorferneuerungskonzepte.

Darüber hinaus kann auch die Durchführung einer zweiten Dorfmoderation in den Gemeinden gefördert werden, deren Anerkennungszeitraum als Schwerpunktgemeinde vor mindestens 10 Jahren endete. Mit der Durchführung einer Dorfmoderation können in den Dörfern aktuelle Fragestellungen diskutiert und Entwicklungsperspektiven zusammen mit den Bürgern erarbeitet werden.

„Erfreulicherweise können auch private Bauherren in den anerkannten Dorferneuerungsgemeinden  zukünftig von höheren Fördersätzen profitieren“, betont der Erste Kreisbeigeordnete. Der bisherige Fördersatz für private Vorhaben wird von bis zu 30 auf nun bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht. Die Zuwendung wird von bisher maximal 20.452 Euro auf nunmehr maximal 30.000 Euro festgesetzt.

Die neuen Förderrichtlinien können Bürger nutzen, die ein älteres Gebäude, Baujahr 1960 und älter, sanieren möchten. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine anerkannte Dorferneuerungsgemeinde handelt, die über ein Konzept verfügt.

Planungsdezernent Michael Mahlert sieht anhand der verbesserten Fördermöglichkeiten und der Schwerpunktausrichtung des Landes zur Förderung der Innenentwicklung  und Erhaltung funktionsfähiger, attraktiver Dörfer aus dem Förderprogramm bestätigt: „Die neuen Förderregeln und verbesserte Finanzausstattung stellen eine wichtige Verbesserung für die Kommunen dar, die sich konzeptionell gut für die Zukunft aufstellen wollen“. Er hofft, dass die jeweiligen Kommunen und auch private Bauherren regen Gebrauch von den verbesserten Förderkonditionen aus dem Dorferneuerungsprogramm machen.

Für weitere Fragen sowie eine fachlichen Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen des Referates Dorferneuerung in der Kreisverwaltung zur Verfügung. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung im Bereich „Bürgerservice“ unter Rubrik Dorferneuerung.


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