Änderungen im Linienverkehr zum 01.01.2020 auf den Linien 522, 539, 562 und 564

Änderungen im Linienverkehr mit der Firma Martin Becker, Altenkirchen, und der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft, Troisdorf (RSVG) zum 01.01.2020 auf den Linien 522 (Asbach-Hennef), 539 (Asbach-Oberpleis), 562 (Neustadt-Asbach-Bad Honnef) und 564 (Asbach-Eitorf)

Das Foto zeigt von rechts nach links: Konrad Peuling/Ortsbürgermeister Buchholz, Michael Christ/Verbandsbürgermeister Asbach, Michael Mahlert/1. Kreisbeigeordneter, Helga Zoltowski/Kreisverwaltung Neuwied und Thomas Junior/Ortsgemeinde Neustadt.Zum 01. Januar 2020 wird es auf den ÖPNV Linien 522, 539, 562 und 564 zwischen der Verbandsgemeinde Asbach und dem Rhein-Sieg-Kreis eine strukturelle Veränderung geben. Im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach ist der Linienverkehr bisher zu Gunsten der Firma Martin Becker, Altenkirchen, konzessioniert. Im Nordrhein-Westfälischen Bereich befinden sich die Liniengenehmigungen in der Hand der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG). Durch eine Kooperation beider Unternehmen war bisher gewährleistet, dass ein Umstieg für die Fahrgäste an der Landesgrenze nicht erforderlich war. Diese Kooperation wurde jedoch zum 31.12.2019 von der Firma Martin Becker aufgekündigt, sodass ab dem 01.01.2020 nun ein Umstieg an der Landesgrenze erforderlich wird.  

Vor diesem Hintergrund fand bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach ein Informationsgespräch mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde statt, bei dem der Landkreis Neuwied als verantwortlicher Schulwegkostenträger über die Veränderungen informiert hat. 

„Nachdem wir seitens der Genehmigungsbehörde darüber informiert wurden, dass die Kooperationsvereinbarung einseitig von der Firma Martin Becker zum 31.12.2019 aufgekündigt wurde, haben wir in verschiedenen Gesprächen versucht, die Trennung der Linien abzuwenden und vehement darauf hingewiesen, welche Nachteile für die Fahrgäste dadurch entstehen“, teilte der 1. Kreisbeigeordnete Michael Mahlert mit. „Allerdings sah sich jedoch auch die Genehmigungsbehörde aufgrund rechtlicher Vorgaben gezwungen, dem Antrag des Unternehmens stattzugeben, so dass der Umstieg nicht zu verhindern war“, so Mahlert weiter. 

„Dies ist eine wesentliche, auf Dauer nicht hinnehmbare Verschlechterung für die Fahrgäste, insbesondere für die Schüler und die Berufspendler, die die Verbindungen täglich nutzen“ stellen der 1. Kreisbeigeordnete und Verbandsbürgermeister Michael Christ übereinstimmend fest. „Aus diesem Grund arbeitet der Landkreis Neuwied gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis mit Hochdruck an einer neue Konzeption des grenzüberschreitenden Linienverkehrs, damit er in Zukunft  wieder umsteigefrei stattfindet“, so Mahlert weiter. 

Das neue Konzept soll spätestens ab dem 01.06.2020 in Kraft treten, da die Konzessionen zu Gunsten der Firma Martin Becker noch bis dahin genehmigt sind und das Unternehmen bis zu diesem den Linienverkehr bis zur Landesgrenze sicherstellen muss. 

Die ab 01.01.2020 geltenden Fahrpläne können auf der der Homepage der beiden Unternehmen abgerufen werden ( www.rsvg.de und www.mb-bus.de ). 

Die von der Umstellung betroffenen Schulen in der Verbandsgemeinde Asbach und um Rhein-Sieg-Kreis sind bereits informiert.

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