Feierliche Übergabe von Bestellungen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Im Kurfürstlichen Palais der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erhielten zwei Bezirksschornsteinfegermeister aus dem Kreis Neuwied ihre Bestellungen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

ADD-Präsident Thomas Linnertz (links) überreichte gemeinsam mit Landrat Achim Hallerbach (rechts) die Ernennungsurkunden an Dieter Klein (2.v.l.) aus Oberraden, der für weitere sieben Jahre für den Kehrbezirk Kreis Neuwied IX (Dierdorf) zuständig ist sowie Jörg Weidenbach (2.v.r.) aus Leubsdorf. Jörg Weidenbach betreut für weitere 7 Jahre den Kehrbezirk Neuwied VII (St. Katharinen). Landrat Hallerbach beglückwünschte beide und wünschte ihnen eine glückliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nehmen als beliehene Unternehmer in bestimmten Bereichen hoheitliche Aufgaben wahr. Sie wirken zum Beispiel bei Bauabnahmen mit, führen Feuerstättenschauen und Emissionsmessungen durch und erledigen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. In Folge ihres besonderen Status unterliegen sie insoweit der staatlichen Aufsicht durch die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

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