„Bürger dürfen nicht für Versäumnisse des Landes zur Kasse gebeten werden“

Immer mehr Aufgaben – stattdessen aber weniger erforderliche finanzielle Unterstützung zur Erfüllung dieser fremdbestimmten Pflichtaufgaben veranlassen den Neuwieder Landrat Achim Hallerbach bereits seit langem zu Kritik.

„Die rheinland-pfälzische Landesregierung verstößt permanent gegen ihre Pflicht, den Gemeinden, Städten und Landkreisen angemessene Finanzhilfe zu gewähren“, wiederholt Hallerbach seine Feststellung in einer aktuellen Pressemitteilung.

Dass aber nun auch noch der rheinland-pfälzische Rechnungshof die Kommunen dazu ermuntert, sich das notwendige Geld beispielsweise über eine Anhebung der Grundsteuer beim Bürger zu nehmen, ärgert den Landrat in hohem Maße: „Die Forderung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, die Hebesätze der Grundsteuer anzuheben, bedeutet nichts anderes als eine einseitige Zusatzbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Landkreise fordern vom Land bereits seit langem eine aufgabenangemessene Finanzausstattung im Sinne der rheinland-pfälzischen Landesverfassung. Dies scheint der Rechnungshof völlig auszublenden“. Die Landkreise selber erheben zwar keine Realsteuern wie Grund- oder Gewerbesteuer, doch auch hier hat der Landesrechnungshof eine vermeintlich einfache Lösung parat: Die Kreisumlage solle bis zur verfassungsmäßigen Schmerzgrenze erhöht werden. Landrat Hallerbach sieht in dieser Forderung allerdings nur ein weiteres Mittel, den Druck auf die Kommunen zu erhöhen. „Wenn wir die Kreisumlage erhöhen, fehlt das Geld vor Ort. Als Konsequenz müssten die Gemeinden wiederum die Hebesätze erhöhen und so die Bürgerinnen und Bürger weiter belasten.“

Hallerbach macht deutlich, dass die Bürger beispielsweise über Einkommensteuer an den Staat zahlen und bei jedem Kauf über die Umsatzsteuer zur Kasse gebeten werden. „Ich erwarte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, dass sich jede staatliche Ebene nur desjenigen Betrages bedient, den diese Ebene auch benötigt. Bei gerechter Verteilung könnten jeder Ebene (Bund, Länder und Kommunen) ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die jeweiligen Aufgaben und Ausgaben zu finanzieren. Würde dies so geschehen, reichten die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer zur Finanzierung aller Ausgaben aus“, macht Hallerbach klar.

Die kommunalen Gebietskörperschaften sind jedoch keine eigene staatliche Ebene, sondern bilden mit dem Land eine Einheit. Das Land trägt dabei die Finanzverantwortung auch für die Kommunen. Wenn das Land den Kommunen Aufgaben und somit Ausgaben überträgt, aber keine ausreichende Finanzierung zur Verfügung stellt, können die Finanzmittel auf der kommunalen Ebene folglich nicht ausreichen.

 „Genau an dieser Stelle hakt der Rechnungshof Rheinland-Pfalz ein und fordert, dass die Kommunen das Versäumnis des Landes über den Geldbeutel der Bürger heilen. Nichts anderes bedeutet die Forderung nach höheren Hebesätzen – der Bürger zahlt so viel mehr, dass der fehlende Betrag zum kommunalen Haushaltsausgleich regelrecht eingetrieben wird. Dies ist aus kommunaler Sicht überhaupt nicht hinnehmbar“, sagt Hallerbach weiter.

 

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