Das Gesundheitsamt informiert über Infektionsschutzbelehrungen nach §43 IfSG

Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Corona-Infektionssituation müssen wir bis auf weiteres die Infektionsschutzbelehrungen nach §43 IfSG aussetzen. Es wird den jeweiligen Arbeitgebern gestattet, die Belehrungen für die Zwischenzeit selbst durchzuführen. Das Stattfinden dieser Belehrungen ist – als Nachweis gegenüber der Lebensmittelkontrolle - formlos durch den Arbeitgeber mit Datum, sowie Unterschriften von Lehrer und Belehrten zu dokumentieren. Diese Belehrungen ersetzen keinesfalls die Erstbelehrung, sondern dienen einer Lösung für die Übergangszeit.

Die Erstbelehrung ist im Gesundheitsamt durchzuführen, sobald wieder Termine angeboten werden können.
Weitere Informationen hierüber erhalten Sie über unsere Presse.
Wir bitten um Verständnis.

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