Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuwied hat Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehört u.a. die Ermittlung und Information von möglichen Kontaktpersonen. Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt als Schutzmaßnahme ansteckungsverdächtigen Personen Quarantänemaßnahmen auferlegt.
In diesem Zusammenhang möchten die Fachleute erneut auf die Bedeutung des Impfschutzes hinweisen. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sollten alle Menschen, die nach 1970 geboren sind, dafür Sorge tragen, dass sie zumindest einmal im Erwachsenenalter gegen Masern geimpft sind. Für Kinder wird eine zweimalige Impfung gegen Masern empfohlen. Bei vor 1970 geborenen Personen ist aufgrund der hohen Ansteckungswahrscheinlichkeit von Masern ein Immunschutz zu erwarten und eine Impfung somit in der Regel nicht erforderlich.
Masern zählen zu den Erkrankungen mit der höchsten Infektiosität. Das Masernvirus wird sehr leicht als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen von Mensch zu Mensch übertragen. Die Übertragung kann dabei bereits erfolgen bevor erste Krankheitszeichen aufgetreten. Bereits kurze und flüchtige Kontakte mit Erkrankten oder der Aufenthalt im selben Raum während der Infektionsphase können zu einer Erkrankung von empfänglichen Personen führen, da das Virus auch in der Raumluft einige Zeit überdauern kann. Eine Maserninfektion ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie verursacht hohes Fieber, Husten, Entzündung der Augenbindehaut und einen typischen Hautausschlag. Eine schwere Masernerkrankung kann auch zum Tod führen.