Kommunale Zusammenarbeit ermöglicht wieder Direktverbindungen zwischen den Landkreisen

Umsteigefreie Direktverbindungen im ÖPNV zwischen der Verbandsgemeinde Asbach und dem Rhein-Sieg-Kreis ab dem 01.06.2020 wieder möglich

Landräte Achim Hallerbach und Sebastian Schuster, 1.Kreisbeigeordneter Michael Mahlert, Verbandsbürgermeister Michael Christ und RSVG-Geschäftsführer Volker Otto, freuen sich über die vereinbarte Kooperation zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Neuwied

Foto: Gaben den Startschuss für eine neue interkommunale, bundeslandübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des ÖPNV: (v.r.n.l.) Landrat Achim Hallerbach, Landrat Sebastian Schuster,  1.Kreisbeigeordneter Michael Mahlert, Bürgermeister Michael Christ und der Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG), Volker Otto.

Foto: Gaben den Startschuss für eine neue interkommunale, bundeslandübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des ÖPNV: (v.r.n.l.) Landrat Achim Hallerbach, Landrat Sebastian Schuster,  1.Kreisbeigeordneter Michael Mahlert, Bürgermeister Michael Christ und der Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG), Volker Otto.






Es gibt gute Nachrichten für die Schüler und alle anderen Pendler, die mit dem Bus zwischen der Verbandsgemeinde Asbach und dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW) unterwegs sind. Ab dem 01.06.2020 ist wieder ein umsteigefreier ÖPNV auf den Landkreisgrenzen überschreitenden Verkehren möglich. „Dies ist ein weiteres Beispiel einer guten, kooperativen und bundeslandübergreifenden Zusammenarbeit, so wie bereits seit 2015 im Bereich der Abfallwirtschaft im großen Süd-NRW und Nord-RLP-Verbund zusammengearbeitet werde“, betonen die beiden Landräte Achim Hallerbach (Neuwied) und Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis).

„Wir sind froh“, teilten Landrat Achim Hallerbach und Verkehrsdezernent Michael Mahlert in Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz anläßlich der Unterzeichnung der Zweckvereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis mit, „dass es dank guter Zusammenarbeit mit unserem Nachbarkreis und auch mit der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach so schnell gelungen ist, die seit Januar bestehende unkomfortable Umsteigesituation wieder abzuschaffen.“

Bisher war im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach die Firma Martin Becker für den Betrieb der Linien zuständig. Nachdem die zum 31.05.2020 dafür bestehenden Konzessionen jedoch nicht mehr wiederbeantragt wurden und darüber hinaus eine Kooperation mit der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) zum 31.12.2019 aufgekündigt wurde, war ab 01.01.2020 an der Landesgrenze ein Umstieg von Martin Becker in die Busse der RSVG notwendig.

Ab dem 01.06.2020 übernimmt nun die RSVG den gesamten grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Verbandsgemeinde Asbach auf den Linien 522 (Asbach-Hennef), 539 (Asbach-Oberpleis) sowie 564 (Asbach-Eitorf) und bedient damit umsteigefrei die gesamten Linienwege.

Dabei werden gleichzeitig verschiedene Verbesserungen umgesetzt:

  • Einrichtung eines Stundentakts zwischen Asbach und Eitorf mit direktem Anschluss an den Rhein-Sieg-Express. Damit entsteht eine stündliche Anschlussmöglichkeit nach Köln
  • Einrichtung eines Stundentakts zwischen Asbach und Hennef, in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags zweitweise im 30-Minuten-Takt
  • Systematisierung der Fahrwege der Linie 522 und 539 zwischen Buchholz und Asbach mit Beschleunigung der Verbindung zwischen Asbach und Hennef um 10 Minuten
  • Herstellung von systematischen Anschlüssen zwischen den Linien 522 und 564 ins Asbach und 522 und 539 in Buchholz
  • Bessere Anbindung für den Industriepark Nord in Buchholz sowie das Vorteil-Center in Asbach

„Auch die Fahrpläne sind insgesamt besser verständlich geworden. Damit wollen wir erreichen, dass auch Gelegenheitsnutzer sich rasch einen guten Überblick über das vorhandene ÖPNV-Angebot verschaffen können“, ergänzte 1.Kreisbeigeordneter Michael Mahlert.

„Ich freue mich besonders, dass mit diesem neuen Konzept auch die Fahrleistungen der betroffenen Linien auf dem Gebiet der Verbandgemeinde Asbach um rund 50 Prozent erhöht werden konnten. Für unsere Bürgerinnen und Bürger ein großer Gewinn in Sachen Mobilität“, so Verbandsbürgermeister Michael Christ.

In der kommenden Woche wird den von der Fahrplanumstellung betroffenen Schulen ein Elternbrief zur Verfügung gestellt, damit sich auch die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig informieren können.

„Die Zweckvereinbarung ist ein gesetzlich normiertes Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und kommunalen Zusammenarbeit. Dies wird insbesondere über die Staatsverträge beider Bundesländer ausdrücklich ermöglicht. Damit wird die kommunale Daseinsvorsoge rechtlich einwandfrei und sauber gelöst“, betonen Sebastian Schuster und Achim Hallerbach. Da wo Wirtschaft scheinbar nicht einwandfrei funktioniere und der Wettbewerb fehle, müsse die Kommune verstärkt wieder Aufgaben übernehmen, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Landrat Achim Hallerbach und Landrat Sebastian Schuster unterstreichen ebenfalls die seit 2015 sehr gute Kooperation im gemeinsamen, bundeslandübergreifenden Abfallzweckverband REK - Rheinische Entsorgungs-Kooperation. Hier haben sich der Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Lahn-Kreis sowie die Kreise Ahrweiler und Neuwied zu einem engen operativen Verband zusammengeschlossen. Über 1,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger werden mit einem bedarfsorientierten kommunalen Entsorgungsservice bestens versorgt.



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