Kreistag beschließt einen deutlich verbesserten Nachtragshaushalt

Der Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Neuwied für 2020 schließt mit einer deutlichen Verbesserung im Verhältnis zum Basishaushalt ab. Landrat Achim Hallerbach konnte dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung ein um rund 7,5 Mio. Euro verbessertes Ergebnis – gegenüber dem ursprünglich errechneten Plus von 895.686 Euro im Basis-Haushalt - zur Beschlussfassung vorlegen.

Damit konnte der positive Trend seit 2018 gehalten werden. Auch dort ergaben sich Jahresergebnisse von je rd. 8,5 Mio. Euro. Hallerbach wies allerdings darauf hin, dass sich das bereinigte Ergebnis – also das Ergebnis abzüglich der Leistungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds der Investitionsschlüsselzuweisung – auf lediglich 3,2 Millionen Euro belaufe. „In Anbetracht des Haushaltsvolumens kann man von einer Punktlandung sprechen“, so der Landrat weiter.

Das Ergebnis errechnet sich aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen im laufenden Haushalt. Alleine in den Bereichen Soziales, Personal und Finanzen konnten deutliche Verbesserungen (ca. 12 Mio.) ausgewiesen werden, die allerdings zum größten Teil auf Einmaleffekte zurückgehen. Abzüglich der Kostensteigerungen in den Bereichen Jugend, Schulen und Gesundheitsamt verbleibt dennoch ein ordentliches Jahresergebnis mit dem sich auch die hohe Verschuldung des Landkreises weiter um über 7,5 Mio. Euro reduzieren lässt. Die Corona-Pandemie hat zusammen mit den üblichen Änderungen dazu geführt, dass fast alle Bereiche angepasst werden mussten. Alleine im Gesundheitssektor schlug dies mit zwei Millionen Euro zu Buche.

Allerdings könnte das derzeit gute Ergebnis möglicherweise künftig eingetrübt werden. Hierauf machte Hallerbach aufmerksam. Die durch Corona verursachten Einbrüche des Steueraufkommens werden den Landkreis erst zeitversetzt im Jahr 2021 treffen. Auch vermag niemand zu prognostizieren, wie sich die konjunkturell abhängigen Steuereinnahmen in den kommenden Jahren entwickeln werden.

Hinzukommen, so Hallerbach, finanzielle Unwägbarkeiten, die durch die Kita-Novelle und weiterer Kostensteigerungen im Bereich ÖPNV zu befürchten sind. „Als sicher gilt wohl, dass sich das strukturelle Defizit des Landkreises weiter verschlechtern wird. Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes und des Kita-Zukunftsgesetzes sind dafür nur die jüngsten Beispiele. Inwieweit der Landkreis seine Ziele „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ dann noch erreichen kann, bleibt abzuwarten“, prognostizierte der Landrat.

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