Es
liegen laut Landeswahlleiter keine hinreichenden Gründe für eine
ausschließliche Briefwahl zugrunde. Er argumentiert in seinem
Ablehnungsbescheid aufgrund von Rechtsgrundlagen und Prognosen u.a.
damit, dass das öffentliche
Leben am Wahltag weder zum Erliegen gekommen sein wird noch erhebliche
gesundheitliche Gefahren durch Stimmabgabe in Wahlräumen entstünden.
Landrat
und Bürgermeister betrachten die Durchführung der Landtagswahl als
Urnenwahl unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage, trotz
Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen, als äußerst problematisch. Auch mit
vielen Vorsichtsmaßnahmen ließe sich das Restrisiko einer Infizierung,
möglicherweise auch beeinflusst durch ansteckendere Virusmutationen,
nicht ausschließen. Ein weiteres Problem sehen sie in der
Wahlbeteiligung. „Wer geht in diesen Tagen in ein Wahllokal, in dem
schon mehrere Menschen aus mindestens vier Haushalten sitzen?“, sagt
Hallerbach.
Vor
allem wo es selbst den Familien gar nicht bis kaum noch möglich sei,
sich privat zu treffen, Friseure, Fitnessstudios, Einzelhandel weiterhin
geschlossen bleiben könne man der Argumentration des Landeswahlleiters
nicht folgen. „Wie wollen wir es dann plötzlich möglich machen, dass
sich auf einmal Menschen in größeren Gruppen treffen? Im Wahllokal, vor
dem Wahllokal? Formaljuristisch mag das sogar richtig sein. Aber eine
solche Pandemie wie wir sie aktuell zu bekämpfen haben, hatten wir noch
nie - und gab es auch zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht. Deshalb
halte ich das Heranziehen von Gesetztestexten nach der reinen Lehre
derzeit für völlig unangemessen und muss diese Argumentation
zurückweisen. Unsere Fakten wurden leider nicht erhört. Eine
einheitliche Lösung wäre zielführender gewesen und hätte allen
Beteiligten mehr Planungssicherheit verschafft. Nun gilt es, den Blick
nach vorn zu richten und die Wahlen so vorzubereiten, dass ein
höchstmögliches Maß an Hygienemaßnahmen – die im Übrigen viel Geld
verschlingen werden - umgesetzt werden kann, um für alle die notwendigen
gesundheitlichen Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Hierzu laufen ja
bereits parallel seit Monaten entsprechende Vorbereitungen in Absprache
mit den Akteuren vor Ort. Und ich bin sicher, dass dort mit größter
Sorgfalt vorgegangen wird. Immerhin darf aber auch jede Wählerin und
jeder Wähler nun selbst entscheiden, wo oder wie die Stimmabgabe
erfolgen soll“, so Hallerbach abschließend.
Landrat Achim Hallerbach hat hierzu dem SWR-Radio ein Interview gegeben. Dieses können Sie hier hören: