Landeswahlleiter entschied gegen ausschließliche Briefwahl im Kreis - Landrat und Bürgermeister hatten Briefwahl für Landtagswahl gefordert

Der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Landeswahlleiters, in den beiden Neuwieder Wahlkreisen 3 und 4 keine ausschließliche Briefwahl für die Wahl zum rheinland-pfälzischen Landtag am 14. März durchführen zu lassen. „Gemeinsam mit den Bürgermeistern aller Verbandsgemeinden und dem Oberbürgermeister der Stadt Neuwied hatten wir gefordert, mit Blick auf die gegenwärtige Pandemielage auf eine Urnenwahl zu verzichten und stattdessen nur Briefwahlen durchzuführen.

Es liegen laut Landeswahlleiter keine hinreichenden Gründe für eine ausschließliche Briefwahl zugrunde. Er argumentiert in seinem Ablehnungsbescheid aufgrund von Rechtsgrundlagen und Prognosen u.a. damit, dass das öffentliche Leben am Wahltag weder zum Erliegen gekommen sein wird noch erhebliche gesundheitliche Gefahren durch Stimmabgabe in Wahlräumen entstünden.

Landrat und Bürgermeister betrachten die Durchführung der Landtagswahl als Urnenwahl unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage, trotz Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen, als äußerst problematisch. Auch mit vielen Vorsichtsmaßnahmen ließe sich das Restrisiko einer Infizierung, möglicherweise auch beeinflusst durch ansteckendere Virusmutationen, nicht ausschließen. Ein weiteres Problem sehen sie in der Wahlbeteiligung. „Wer geht in diesen Tagen in ein Wahllokal, in dem schon mehrere Menschen aus mindestens vier Haushalten sitzen?“, sagt Hallerbach.

Vor allem wo es selbst den Familien gar nicht bis kaum noch möglich sei, sich privat zu treffen, Friseure, Fitnessstudios, Einzelhandel weiterhin geschlossen bleiben könne man der Argumentration des Landeswahlleiters nicht folgen. „Wie wollen wir es dann plötzlich möglich machen, dass sich auf einmal Menschen in größeren Gruppen treffen? Im Wahllokal, vor dem Wahllokal? Formaljuristisch mag das sogar richtig sein. Aber eine solche Pandemie wie wir sie aktuell zu bekämpfen haben, hatten wir noch nie - und gab es auch zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht. Deshalb halte ich das Heranziehen von Gesetztestexten nach der reinen Lehre derzeit für völlig unangemessen und muss diese Argumentation zurückweisen. Unsere Fakten wurden leider nicht erhört. Eine einheitliche Lösung wäre zielführender gewesen und hätte allen Beteiligten mehr Planungssicherheit verschafft. Nun gilt es, den Blick nach vorn zu richten und die Wahlen so vorzubereiten, dass ein höchstmögliches Maß an Hygienemaßnahmen – die im Übrigen viel Geld verschlingen werden - umgesetzt werden kann, um für alle die notwendigen gesundheitlichen Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. Hierzu laufen ja bereits parallel seit Monaten entsprechende Vorbereitungen in Absprache mit den Akteuren vor Ort. Und ich bin sicher, dass dort mit größter Sorgfalt vorgegangen wird. Immerhin darf aber auch jede Wählerin und jeder Wähler nun selbst entscheiden, wo oder wie die Stimmabgabe erfolgen soll“, so Hallerbach abschließend.

Landrat Achim Hallerbach hat hierzu dem SWR-Radio ein Interview gegeben. Dieses können Sie hier hören:

Radiobeitrag auf SWR4

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.