Im Einzelnen sieht die Maßnahme in Bruchhausen eine Erweiterung der Kita um eine dritte Gruppe vor, sodass die Gesamtplatzzahl auf 55 ausgebaut wird und so an diesem Standort zukünftig auch die Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren erfolgen kann. Weiterhin wird die Küche vergrößert und es entsteht ein Speiseraum, sodass nach Fertigstellung der Bauarbeiten alle Kindern mit einem warmen Mittagessen versorgt werden können.
„Die
Katholische Kindertagesstätte in Bad Hönningen können bereits heute 125
Kinder besuchen. Damit zukünftig auch alle Kinder die Möglichkeit haben
an einem warmen Mittagessen in der Kita teilzunehmen, wird die Kita
durch die Ortsgemeinde Bad Hönningen um eine Küche und einen Speiseraum
erweitert“, erklärte Kita-Referatsleiterin Kerstin Neckel.
Unabhängig
von der Prioritätenliste werden drei weitere Maßnahmen vorgelegt. Diese
sehen jeweils die Modernisierung und Erweiterung der Küchen in der
Evangelischen Kindertagesstätten in Asbach und katholischen
Kindertagesstätte in Windhagen sowie eine neue Küche und die Einrichtung
eines Speisraums in der Evangelischen Kita „Waldmeister“ in Straßenhaus
vor. Landrat Achim Hallerbach: „Durch diese Projekte wird es auch in
diesen Kindertagestätten möglich, die vorhandenen Plätze zu erhalten und
allen Kindern die Teilnahme an einem warmen Mittagessen zu
ermöglichen.“
„Ich
freue mich, dass wir dem Land zum 01.02.2021 gleich fünf Maßnahmen zur
Förderung vorlegen können. Innerhalb kurzer Zeit haben die betreffenden
Kita-Träger sehr gute Planungen zur zukunftsorientierten Aufstellung der
Einrichtung erstellt und die umfangreichen Antragsunterlagen
zusammengetragen. Für diesen Kraftakt ein herzlicher Dank an die
Verantwortlichen vor Ort“, resümiert Landrat Achim Hallerbach.
In der Regel besteht zweimal pro Jahr die Möglichkeit Anträge zur Förderung von Kita-Baumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze über das Kreisjugendamt beim Landesjugendamt einzureichen. Das Kreisjugendamt vervollständigt den Antrag und bestätigt als Bedarfsplanungsbehörde im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme die Planungen. In diesem Jahr wurde, aufgrund eines an kurze Fristen gebundenen Konjunkturpakets, ein dritter auf den 01.02.2021 vorgezogener Stichtag eingeführt. Zu diesem Stichtag werden ausnahmsweise auch Baumaßnahmen von Kita-Trägern gefördert, die der Umsetzung von Hygienekonzepten, der Verbesserung der Verpflegungssituation oder der Bewegungsfreiheit dienen und durch die gleichzeitig Plätze in den Kindertagesstätten dauerhaft gesichert werden.