Abfallgebühren rechtzeitig zum 30. Juni bezahlen

Kreis Neuwied – „Zum 30. Juni werden die jährlichen Abfallgebühren fällig – der Dauergebührenbescheid behält seine Gültigkeit, sofern sich unterjährig nichts geändert hat“, so der Vorstand der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR Jörg Schwarz.

Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2021 und somit im neunten Jahr in Folge unverändert. Wie in Vorjahren wird auch in diesem Jahr nicht extra ein neuer Gebührenbescheid versendet. „Der zuletzt zugesendete Dauergebührenbescheid behält, wie bereits in den letzten Jahren mitgeteilt, auch in 2021 seine Gültigkeit, sofern sich an den Berechnungsgrundlagen seither nichts geändert hat“, erklärt Jörg Schwarz. „Bei unterjährigen Änderungen, beispielsweise durch den Ein- oder Auszug von Personen, wurden entsprechende Änderungsbescheide zugesendet, die dann ebenfalls bis zur nächsten Änderung gültig sind. Die Bescheide können also mehrere Jahre ihre Gültigkeit behalten“, so Schwarz weiter.

Damit trotzdem der jährliche Zahlungszeitpunkt, der 30. Juni, nicht vergessen wird, empfiehlt Jörg Schwarz, sofern nicht schon geschehen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. „Das ist am einfachsten, es wird nichts vergessen und die Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Mahnungen und hiermit verbundene Mahngebühren und Säumniszuschläge gehören dann der Vergangenheit an. Alles in allem bedeutet dies eine unkomplizierte Abwicklung, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Abfallwirtschaft“, erläutert Jörg Schwarz und ergänzt, „dass die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird und die Zahl der Teilnehmer erfreulicherweise Jahr für Jahr steigt.“

Wer noch rechtzeitig das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Formular an die Abfallwirtschaft sendet, nimmt noch zum 30. Juni an der automatischen Abbuchung teil. Aber auch danach ist die Umstellung auf den automatischen Einzug genauso jederzeit möglich. Das SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid.

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