Vollständig Geimpfte werden mit Getesteten gleichgestellt - Landrat begrüßt Entscheidung des Landes

Von vollständig gegen Covid geimpften Menschen geht praktisch keine Infektionsgefahr mehr aus. Das hat das Robert-Koch-Institut kürzlich festgestellt. Danach ist das Risiko einer Virusübertragung spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der letzten Impfdosis geringer als bei Menschen, die einen negativen PoC-Test vorweisen können. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz nun entschieden, Geimpfte und Getestete gleichzustellen. In der Praxis bedeutet das, dass unabhängig von der jeweils aktuellen Inzidenz im Landkreis vollständig Geimpfte sich vor dem Besuch von Frisör oder Fußpflege nicht mehr testen lassen müssen.

Im Kreis Neuwied wird diese Änderung ab sofort umgesetzt, teilt Ordnungsamtsleiter Frank Laupichler mit. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des Impfausweises. Wenn die Außengastronomie wieder öffnen darf – nach aktuellem Stand bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 – gilt die neue Regelung auch in diesem Bereich.

Landrat Achim Hallerbach begrüßt die Änderung: „Es geht hier nicht um Sonderrechte für Geimpfte. Die Pflicht zum Tragen von Masken bleibt davon beispielsweise unberührt. Aber jeder Bürger kann sich mittlerweile schnell und unkompliziert an den vielen Zentren im Kreisgebiet kostenfrei testen lassen und hat damit in einer Viertelstunde den gleichen Status. Vollständig geimpfte Menschen - zum Beispiel Altenheimbewohner, die zur Fußpflege gehen - noch zusätzlich testen zu lassen, ergibt einfach keinen Sinn“, sagt er.

Zum rechtlichen Hintergrund teilt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit, dass es davon ausgeht, dass aufgrund einer Übergangsvorschrift im Infektionsschutzgesetz landesrechtliche Erleichterungen für „Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV 2 auszugehen ist“ erlaubt sind und in diesem Fall der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ nicht gilt.

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.